Wichtig zu wissen
Sie brauchen eine Gemeindewohnung und sind erheblich oder dauernd gehbehindert?
Wir bieten behindertengerechte barrierfreie Wohnungen zu leistbaren Mieten - provisionsfrei und unbefristet.
Zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Unterlagen.
So funktioniert es + Formular
Wie reichen Sie Ihren Antrag ein?
- Verwenden Sie das Online Antragsformular und senden Sie den Antrag ab.
- Oder kommen Sie persönlich zum Infopoint Wohnen, Schillerplatz 4, 8011 Graz
und stellen Sie dort den Antrag.
Notwendige Unterlagen
- Zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular benötigen wir folgende Unterlagen in Kopie:
- Foto der/des Ansuchenden
- Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass, Personalausweis oder den Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EU" gem. Niederlassungs- u. Aufenthaltsgesetz - NAG, BGBL 100/2005 (mind. 5 Jahre)
- Anmeldebescheinigung von EU-BürgerInnen, BürgerInnen des EWR und der Schweiz
- Nachweis einer Integrationserklärung von Drittstaatsangehörigen
- Einkommensnachweise von allen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden:
- Lohn- oder Gehaltszettel der letzten 3 Monate
- Lehrlingsentschädigungsnachweis
- letzter Einkommenssteuerbescheid bei Selbständigkeit
- Pensionsnachweis
- Bezugsbestätigung für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung, Wochengeld, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe
- Alimentations- und Unterhaltsleistungen, etc. - Scheidungsurteil oder Gerichtsbeschluss und Vergleichsausfertigung
- Schwangerschaftsbestätigung (Mutter‐Kind‐Pass)
- Behindertenpass und Gutachten des Bundessozialamtes. Sollte noch kein Behindertenpass vorliegen, ist eine ärztl. Stellungnahme bezügl. Gehbehinderung erforderlich.
- Nachweis über Mietzinsbeihilfe nach § 20 Stmk. Behindertengesetz (Bescheid des Sozialamtes)
- Nachweis über Zuschuss Wohnungsaufwand in Verbindung mit dem Lebensunterhalt nach § 9 Stmk. BHG (Bescheid des Sozialamtes)
- Vollmacht bei Vertretung
- Beschluss bei Erwachsenenvertretung
Hinweis:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen für Ihr Ansuchen innerhalb von 4 Wochen nach Einlangen Ihres Ansuchens an das Wohnungsmanagement übermitteln und Änderungen wie z.B. Adresse, Personenanzahl, Familienstand, Wohnungsverhältnisse, Einkommen, ebenfalls innerhalb von 4 Wochen dem Eigenbetrieb Wohnen Graz/Wohnungsmanagement bekanntgeben.
Fristen + Termine
Was passiert mit Ihrem Antrag?
Ihr Antrag wird nach Vorliegen aller Unterlagen geprüft. Wir verständigen Sie schriftlich, ob Sie für die Zuweisung einer barrierefreien, behindertengerechten Gemeindewohnung vorgemerkt werden oder nicht.
Im Falle einer positiven Erledigung informieren wir Sie, wenn entsprechende Wohnungen frei sind.
Achtung: Sollten Sie fünf Ihren Verhältnissen entsprechend zumutbare Wohnungen ablehnen, ist erst nach 2 Jahren eine neuerliche Antragstellung möglich.
Kontakt
8010 Graz, Schillerplatz 4
Tel: +43 316 872-5417
E-Mail: wohnungsmanagement@stadt.graz.at
Erreichbarkeit, Parken, barrierefreier Zugang
Tel.: +43 316 872-5408 - Claudia Mayer
Ort: Schillerplatz 4, 8011 Graz
ÖV: 3, 60, 63, 64 (Haltestelle/n Schillerplatz, Krenngasse)
Parken: Gebührenpflichtige Kurzparkzone, Behinderten-Parkplätze in der Herrandgasse
Barrierefreier Zugang: über Eingang Lift Herrandgasse (bitte läuten)
Voraussetzungen
Folgende Personen können um eine behindertengerechte barrierefreie Gemeindewohnung ansuchen:
- Österreichische StaatsbürgerInnen
- EU-BürgerInnen
- BürgerInnen des EWR
- SchweizerInnen
- Personen mit dem Aufenthaltstitel Titel "Daueraufenthalt-EU" gem. NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) 2005 idgF.
Diese Kriterien müssen Sie noch erfüllen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt oder gesetzliche Vertretung der/des Ansuchenden.
- Sie besitzen kein Vermögen, mit dem Sie sich selbst eine Wohnung leisten können.
Wie hoch darf das jährliche Nettohaushaltseinkommen sein?
1 Person | 40.800 | Euro | |
2 Personen | 61.200 | Euro | |
3 Personen | 66.600 | Euro | |
4 Personen | 72.000 | Euro | |
5 Personen | 77.400 | Euro | |
für jede weitere Person | + 5.400 | Euro |
Was zählt zum Netto-Haushaltseinkommen?
Das Nettohaushaltseinkommen ist die Summe der Einkommen (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) aller Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben werden.
Zum Einkommen gehören:
- Arbeitseinkommen (Lohn, Gehalt)
- Einkommen bei Selbständigkeit
- Pension
- Lehrlingsentschädigung
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Mindestsicherung
- Wochengeld
- Krankengeld
- Kinderbetreuungsgeld
- Familienbeihilfe
- Unterhaltsleistungen
- Alimentationszahlungen
- sonstige Beihilfen
Unberücksichtigt bleiben Pflegegelder nach dem Bundes- und Steiermärkischen Pflegegeldgesetz und die erhöhte Familienbeihilfe.