Wichtig zu wissen
Wer in der Steiermark die Jagd ausüben möchte, der muss im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein.
So funktioniert es + Formular
- Die Voraussetzung für die Ausstellung der Jagdkarte ist die erfolgreich abgelegte Jägerprüfung.
- Kontaktieren Sie uns unter Tel. +43 316 872-5176 oder 5171
- Stellen Sie Ihren Antrag zur Jägerprüfung an das Bürger:innenamt.
- Nach bestandener Prüfung wird die Jagdkarte ausgefolgt.
Notwendige Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis
- Strafregisterauszug
- Heiratsurkunde (im Falle einer Namensänderung durch Eheschließung)
- Nachweis des akademischen Grades
Fristen + Termine
Schießprüfung: 3. September 2024
theoretische Prüfung: ab 10. September 2024
Anmeldeschluss: 20. August 2024
Kosten
- 70,50 Euro Ausstellungsgebühr
- 135,- Euro Jagdkartenabgabe; Mitgliedsbeitrag zur steirischen Jägerschaft und Haftpflichtversicherung
- 119,- Euro ermäßigte Landesjagdkartenabgabe; Mitgliedsbeitrag zur steirischen Jägerschaft und Haftpflichtversicherung
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5171
E-Mail: a2recht@stadt.graz.at
nur nach Terminvereinbarung