Wichtig zu wissen
So ferne Sie nicht das Bestattungsunternehmen beauftragen, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter +43 316 872-5152.
Seit 1.11.2014 kann die Beurkundung des Todesfalles österreichweit bei jedem Standesamt beantragt werden. Auf Wunsch kann dieser Behördengang von einem durch Sie bevollmächtigten Bestattungsunternehmen durchgeführt werden.
So funktioniert es
Der Tod einer Person ist dem Bürger:innenamt, Referat Standesamt und Staatsbürgerschaft, am folgenden Werktag anzuzeigen, wenn der Tod in Graz eingetreten ist.
Ereignet sich der Todesfall in einer Kranken-oder Pflegeanstalt, wird er von dieser Anstalt angezeigt. Tritt der Tod zu Hause ein, so ist nach der Totenbeschau, der Beschauarzt/die Beschauärzt:in verpflichtet, den Todesfall zu melden.
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen des Verstorbenen mit:
• Geburtsurkunde oder Geburts- und Taufschein
• Staatsbürgerschaftsnachweis
bei verheirateten Personen zusätzlich:
• Heiratsurkunde der letzten Ehe
bei verwitweten Personen zusätzlich:
• Heiratsurkunde der letzten Ehe
• Sterbeurkunde oder Sterbebuchabschrift der/des verstorbenen Ehegatt:in/en
bei geschiedenen Personen zusätzlich:
• Heiratsurkunde der letzten Ehe
• Scheidungsbeschluss
im Anlassfall:
• der Nachweis des akademischen Grades
bei Ausländer:innen zusätzlich:
• Reisepass oder Personalausweis
Kosten
1 x 7,20 Euro Bundesgebühr
1 x 2,10 Euro Verwaltungsabgabe
(im Info-Point zu bezahlen)
Zahlungsarten: bar, Bankomat- oder folgende Kreditkarten: Mastercard (Eurocard), Diners Club, American Express, Visa und Jcb
Kontakt
Wege danach
Die nachstehende Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll lediglich eine kleine Hilfestellung sein.
- Bestattung
- zuständige Friedhofsverwaltung
- eventuell Sterbeversicherung
- Pensionsversicherungsanstalt wegen Witwen-, Witwer- oder Waisenpension
- bei Aktiven ist der Arbeitgeber zu verständigen
- Ansprüche bei diversen privaten Versicherungen, wie Zusatzkrankenversicherung, Lebensversicherung usw.
- bei Fragen die mit der Verlassenschaft oder der Auflösung einer Wohnung zusammenhängen, wenden Sie sich bitte an das Bezirksgericht der Wohnsitzgemeinde der/des Verstorbenen
Merkblatt für die Verlassenschaftsabhandlung
Verteilungsordnung 2023 - Notarliste
Grazer Bestattungsunternehmen
Bestattung Graz
Hauptgeschäftsstelle: Grazbachgasse 44-48, 8010 Graz
Tel.: +43 316 887-2800 (0-24 Uhr)
Filiale Urnenfriedhof-Feuerhalle: Alte Poststraße 343-345, 8020 Graz
E-Mail | Grazer Bestattung
Pax Bestattungs- und Grabstättenfachbetrieb Ges.m.b.H
Alte Poststraße 371 (beim Zentralfriedhof), 8055 Graz
Tel.: +43 50 1996766
E-Mail | www.pax.at
Alpha Bestattung GmbH
Conrad-von-Hötzendorf-Straße 151, 8010 Graz
Tel.: +43 316 819 400 (0-24 Uhr)
E-Mail | www.alpha-bestattungen.at
Bestattung Wolf
Triester Straße 164, Haupteingang Zentralfriedhof Graz, 8020 Graz
Tel.: +43 316 266666 (0-24Uhr)
St.Peter Hauptstraße 61, Schimautz-Center, 8042 Graz
Tel.: +43 316 425542 (0-24 Uhr)
E-Mail | www.bestattung-wolf.com
Bestattung Pius
Petersgasse 49, 8010 Graz
Tel.: +43 316 835000
E-Mail | www.bestattung-pius.at
Pinter Bestattung
Kärntner Straße 225
8053 Graz
Tel: +43 316 730 703 (0-24 Uhr)
E-Mail | www.pinter-bestattung.at