Wichtig zu wissen
Eine Legalisation bestätigt,dass die Urkunde von jener Behörde stammt, die als Aussteller angegeben ist, der Aussteller im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und dass seine Unterschrift und das beigefügte Siegel echt sind. Erforderlich ist die Legalisation einer Personenstandsurkunde dann, wenn sie nach dem nationalen Recht des Staates, in dem sie vorgelegt bzw. verwendet werden soll, vorgeschrieben ist und ein zwischenstaatliches Übereinkommen, welches diesen Legalisationszwang aufhebt oder beschränkt, nicht besteht.
Legalisation auf help.gv.at
So funktioniert es
Das Referat Recht des Bürger:innenamtes beglaubigt ausschließlich Urkunden, die vom Standesamt Graz oder einem Grazer Altmatrikenführer (röm.kath., evang. A.B und H.B, altkatholisch, griechisch-orthodox, israelitische Kultusgemeinde) ausgestellt wurden.
Hinweis: Die zu beglaubigende Urkunde muss handschriftlich gefertigt sein – eine nur mit Amtssignatur ausgestellte Urkunde kann nicht beglaubigt werden.
Fristen und Termine
Derzeit ist eine Beglaubigung nur nach vorangegangener Terminvereinbarung möglich.
Telefonische Terminvereinbarung unter +43 316 872-5171
Kosten
Bundesgebühr: 14,30 Euro
Bundesverwaltungsabgaben: 3,20 Euro
schriftliche Beantragung zusätzlich: 14,30 Euro zu entrichten.
Hinweis: Eine elektronische Beantragung ist nicht möglich, da die Urkunde im Original vorliegen muss.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5171
E-Mail: a2recht@stadt.graz.at