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Information zu Regress bei Unfällen mit Fremdverschulden

Sie hatten einen Arbeits- oder Freizeitunfall mit Fremdverschulden und wurden medizinisch behandelt?

Die KFA kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten gegenüber der Versicherung des Unfallgegners geltend machen (Regressanspruch nach ABGB).

Wir brauchen Ihre Mithilfe:

Teilen Sie uns alle Informationen zum Unfallhergang und zur Schuldfrage so bald wie möglich mit.

Nutzen Sie dafür dieses Formular: Link zum Formular

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