Sie hatten einen Arbeits- oder Freizeitunfall mit Fremdverschulden und wurden medizinisch behandelt?
Die KFA kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten gegenüber der Versicherung des Unfallgegners geltend machen (Regressanspruch nach ABGB).
Wir brauchen Ihre Mithilfe:
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