Wichtig zu wissen
- Der Abschluss eines Einzelvertrages ist über die Standesvertretung (Ärztekammer, Zahnärztekammer...) einzubringen.
- Die KFA kann ausschließlich Einzelverträge mit Vertragspartner abschließen, die innerhalb der Steiermark eine Ordination haben.
So funktioniert es + Formular
- Zum Online-Formular "Einzelinvertragnahmeansuchen"
- Der zukünftige KFA-Vertragspartner wendet sich an seine Standesvertretung und erhält von dieser die zu unterfertigenden Unterlagen.
- Die Standesvertretung prüft, ob die notwendigen Voraussetzung gegeben sind und übermittelt in Folge der KFA den Antrag und eine Befürwortung der Standesvertretung.
- Nach der Zustimmung des KFA-Ausschusses, welcher monatlich tagt, werden die Unterlagen zur Unterfertigung an den zukünftigen Vertragspartner gesandt.
- Der Einzelvertrag, tritt mit jenem Monatsersten in Kraft, der dem Einlangen des vom Vertragspartner unterfertigten Einzelvertrages in der KFA folgt.
Notwendige Unterlagen
- Unterfertigtes Ansuchen des Vertragspartner. Die Formulare und Vorlagen werden durch die Standesvertretung bereitgestellt.
- Befürwortungsschreiben der Standesvertretung
Kontakt
8010 Graz, Hauptplatz 1
Tel: +43 316 872-5900
E-Mail: kfa@stadt.graz.at
Weitere Informationen
Die bundeseinheitlichen Rezeptformulare werden zentral von der Steierm. Gebietskrankenkasse ausgegeben. Sollten Sie in keinem Vertragsverhältnis mit der Gebietskrankenkasse stehen, ersuchen wir sie trotzdem, zwecks Übersendung der Rezeptformulare mit der Gebietskrankenkasse Kontakt aufzunehmen