Wichtig zu wissen
Wohnbaugesellschaften, welche um Förderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz ansuchen (Beibringung des WBF 9S) erhalten auf Antrag dazu vom Stadtplanungsamt ein raumplanerisches Gutachten.
Notwendige Unterlagen
- Formloses Ansuchen
- Antragsformular (WBF 9S) und Erläuterung zum Formular
- aktueller Katasterplan 1:1000 (zweifach)
Allgemeine Informationen zur Förderungen des Landes Steiermark für Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und Wohnheime finden Sie hier.