Wichtig zu wissen
![Taxikostenzuschuss Symbolbild Taxikostenzuschuss Symbolbild](/cms/bilder/166237/80/0/0/b46b780c/taxikostenzuschuss_symbol.png)
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weder Bus noch Straßenbahn benutzen können, leisten wir einen Zuschuss zu Ihren Taxikosten.
Dieser Service ist eine freiwillige Leistung der Stadt Graz.
Sie bekommen den Taxikostenzuschuss:
- Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weder Bus noch Straßenbahn benutzen können.
- Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Graz haben.
Wann kann Ich keinen Taxikostenzuschuss beantragen?
- Wenn Sie die SozialCard-Mobilität besitzen.
- Wenn ein Auto auf Ihren Namen zugelassen ist.
Wie hoch ist der Taxikostenzuschuss?
Der Taxikostenzuschuss wird in Form von Gutscheinen ausbezahlt. Der Wert eines Gutscheines beträgt 12 Euro.
Bemessungsgrundlage | Anzahl Gutscheine/Monat |
Zwischen 1.364,12 und 2.137,32 Euro | 4 |
unter 1.364,12 Euro | 6 |
Die Bemessungsgrundlage errechnet sich aus Ihrem Einkommen minus Wohnkosten.
Hinweis: Pflegegeld, Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung und Wohnbeihilfe zählen nicht als Einkommen.
So funktioniert es + Formular
- Füllen Sie das Online-Antragsformular oder das PDF-Formular aus.
- Bereits ausgedruckte Formulare liegen im Sozialamt auf. Schicken Sie uns das ausgefüllte Formular mit den notwendigen Unterlagen. Entweder per Fax oder E-Mail.
- Ihre Unterlagen werden umgehend geprüft. Bei Vorliegen eines Anspruchs schicken wir Ihnen den Ausweis für den Taxikostenzuschuss sowie die Gutscheine zu.
Hinweis zur persönlich Abgabe: Wenn Sie persönlich ins Senior:innenbüro kommen, können Sie vorab online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
Notwendige Unterlagen
- Online Antragsformular
- Passfoto
- amtlicher Lichtbildausweis
- aktuelle Nachweise zu Ihrem Einkommen - Gehaltszettel, Pensionsmitteilung etc.
- Nachweise zu Ihren Wohnkosten - Miete, Betriebskosten
- Pflegegeldbescheid
- Behindertenpass
Folgendes zählt nicht zum Einkommen:
- Pflegegeld
- Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung
- Wohnungsunterstützung des Landes
Kosten
Sie bezahlen direkt im Taxi mit den Gutscheinen. Zeigen Sie dem Lenker/der Lenkerin auch Ihren Taxikostenzuschuss-Ausweis. Hinweis: Die Gutscheine können Sie nur einlösen, wenn Sie ihren Ausweis dabei haben. Denn nur Sie selbst können die Gutscheine in Anspruch nehmen.
Ein Gutschein hat einen Wert von maximal 12 Euro.
Pro Fahrt können Sie einen Gutschein einlösen. Eine Kombination mehrerer Gutscheine ist nicht möglich. Hin- und Rückfahrten werden als zwei getrennte Fahrten betrachtet, die Verwendung von zwei Gutscheinen ist deshalb möglich.
Betragen die Fahrtkosten mehr als 12 Euro, bezahlen Sie bitte die Mehrkosten direkt im Taxi. Sind die Fahrtkosten niedriger, entsteht daraus kein übertragbares Guthaben.
Zur Dokumentation der tatsächlichen Fahrtkosten stellen die Taxifahrer einen Beleg aus, den Sie oder Ihre Begleitperson bitte unterschreiben. Mit Hilfe dieser Belege rechnen wir die Taxikosten mit den Taxiunternehmen ab.
Für eine Begleitperson, einen Rollstuhl oder Gepäck entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Nicht in Anspruch genommene Gutscheine verfallen mit Ablauf des aufgedruckten Gültigkeitszeitraumes.
Kontakt
8020 Graz, Stigergasse 2
Tel: +43 316 872-6390
E-Mail: senioren@stadt.graz.at
Wie bestelle ich das Taxi?
Das Taxi bestellen Sie ganz normal bei den Grazer Taxiunternehmen.
Das Taxiunternehmen braucht von Ihnen:
- Ihren Namen
- die Adresse, von der Sie das Taxi abholen soll
- die Anzahl der Begleit-Personen
Für Rollstuhlfahrer:innen
Rollstuhlfahrer:innen bestellen das Taxi unter der Nummer 878.
Das Taxiunternehmen muss wissen:
- ob der Rollstuhl als Gepäckstück mitgenommen wird
- ob Sie bei der Wohnungstür abgeholt werden
Der/die Taxi-FahrerIn hilft Ihnen auf Verlangen von der Wohnung bis zum Taxi und ist Ihnen auch beim Ein-und Aussteigen behilflich.
Hinweis: Wollen Sie in der Zeit von Null bis Sechs Uhr mit dem Taxi fahren und Ihren Rollstuhl mitnehmen? Bestellen Sie diese Fahrt mindestens 24 Stunden vorher! Die Taxi-Zentrale sagt Ihnen, ob die Fahrt möglich ist.