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Fischerkarte

Wichtig zu wissen

Wer in der Steiermark fischen will, der muss im Besitz einer gültigen Fischerkarte sein.

So funktioniert es + Formular

  • Die Voraussetzung für die Ausstellung der Fischerkarte ist die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung.
  • Stellen Sie Ihren Antrag zur Fischerprüfung an das Bürger:innenamt.
  • Kontaktieren Sie uns unter Tel. +43 316 872-5176 oder 5171.
  • Prüfungen: am 1. Freitag im April und 1. Freitag im Oktober
  • Annahmeschluss zur Prüfung: 1. März bzw. 1. September
  • Das Ergebnis der Prüfung wird telefonisch bekannt gegeben.
    Bitte kontaktieren Sie uns unter +43 316 872-5176.

Notwendige Unterlagen: Keine

Fristen + Termine

Prüfung: 5. April 2024

Anmeldeschluss: 1. März 2024

Kosten

  • 70,50 Euro Ausstellungsgebühr
  • 29,--  Euro jährliche Landesabgabe
  • 14,50 Euro jährliche Landesabgabe für ermäßigte Fischerkarte

Kontakt

Referat 1 - Recht
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5171
E-Mail: a2recht@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nur nach Terminvereinbarung

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