Wichtig zu wissen
Bitte beachten: der persönliche Parteienverkehr findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie die zuständige Referentin oder den zuständigen Referenten an.
Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte unseren Online Terminkalender.
Unsere Beratungen im Servicecenter Bau und Anlagen stehen Ihnen weiterhin auch telefonisch bzw. auf digitalem Weg zur Verfügung. Nutzen Sie auch verstärkt die Services unter digitalestadt.graz.at
Aufgaben:
Das neue KundInnenservice in der Bau- und Anlagenbehörde im Servicecenter Bau und Anlagen bietet eine tägliche Erreichbarkeit. Dies ermöglicht eine schnelle und kompetente Beratung für Bauvorhaben vor der Antragseinbringung mit schriftlichem Ergebnisprotokoll. Damit werden auch die Abläufe überschaubarer. Weiters findet eine Vorprüfung der Einreichunterlagen statt, um vollständige und korrekte Unterlagen zu gewährleisten. Das führt zu einer Kosten- und Zeitersparnis für Bauwerber.
Außerdem werden folgende Leistungen angeboten.
Das Referat für Baurecht ist im Grazer Stadtgebiet für Bewilligungen und die Genehmigungen für folgende Verfahren zuständig:
- Steiermärkischen Baugesetz
- Bautechnikverordnung
- Steiermärkischen Raumordnungsgesetz
- Grazer Altstadterhaltungsgesetz (und den dazu geltenden Verordnungen, wie der Fenstergestaltungs-Verordnung, der Dachlandschafterhaltungs-Verordnung, der Ankündigungsgestaltungs-Verordnung und der Richtlinie für Dachdeckungen),
- Steiermärkische Kanalgesetz - Nähere Informationen finden Sie auf: Entwässerung & Abwasserentsorgung im Bauverfahren
Informationen:
So funktioniert es + Formulare
- Stammdatenerfassung (für Verfahren der Bau- und Anlagenbehörde)
- Abbruchansuchen
- Aufzugsanlagen und Hebeeinrichtungen - ausgenommen Treppenlifte (Bewilligung)
- Ansuchen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz
- Bauansuchen § 19
- Bauansuchen - vereinfachtes Verfahren § 20 (Z1, Z2 a-d, Z3, Z4)
- Bauansuchen - vereinfachtes Verfahren § 20 (Z2 lit-e-k, Z5, Z7)
- Bauführermeldung - Bauplakette
- Bauvorhaben - meldepflichtig § 21
- Einsichtnahme in Bauakte bei der Bau- und Anlagenbehörde (Bauakte ab 1995)
- Fertigstellunganzeige / Ansuchen Benützungsbewilligung
- Festlegung der Bebauungsgrundlagen
- Feststellung Rechtmäßiger Bestand
- Flüssiggasanlagen und Anlagen für gasförmige Brennstoffe (Bewilligung)
- Heizungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe (Bewilligung)
Bescheinigung zu Beschränkungszonen für die Raumheizung: Download
Bescheinigung zu § 33-3: Download - Heizungsanlagen - Kesseltausch (Bewilligung)
Bescheinigung zu § 33-3: Download - Freiland-/Verkehrsflächenbestätigung
- Inanspruchnahme von Fremdgrund
- Lüftungsanlagen / Klimaanlagen / Wärmepumpen / Maschinen & Apparate (Bewilligung)
Bescheinigung § 33-3: Download - Rohbau (Fertigstellungsanzeige)
- Tankanlagen / Notstromanlagen (Bewilligung)
Bescheinigung § 33-3: Download - Hauskanalanlage - Anschlussverpflichtung
- Hauskanalanlage - Baubeginn (Meldung): Download
- Hauskanalanlage - Bauentwurf (Antrag)
- Hauskanalanlage - WC (Meldung)
- Teilungsbewilligung Vereinigungsbewilligung (Ansuchen)
Anmerkung: pdf-Formulare zum Downloaden für Bestätigungen / Bescheinigungen finden Sie unter Notwendige Unterlagen!
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefüllte E-Government-Formulare
Bitte die folgenden pdf-Formulare bei Bedarf downloaden, ausfüllen, bestätigen und im entsprechenden E-Government-Formular hochladen:
- Beilagen
Kontakt
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-5058
E-Mail: bab@stadt.graz.at
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-5018
E-Mail: verfahrenskoordination@stadt.graz.at
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-5999
E-Mail: bab@stadt.graz.at