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Grünflächenfaktor Verordnung

GZ.: A17-BVO-109720/2023/0002


Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 06.07.2023 in der Fassung vom 11.07.2025 über die Festlegung des Grünflächenfaktors.

Aufgrund des § 8 Abs 5 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, in der Fassung LGBl. Nr. 73/2023, wird verordnet:


§ 1 Geltungsbereich und Inhalt


(1) Geltungsbereich dieser Verordnung ist das gesamte Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Graz, welches als Bauland gewidmet ist.


(2) Die Festlegung des Grünflächenfaktors im Gemeindegebiet gemäß Abs 1 erfolgt gemäß dem einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildenden Bereichstypenplan (Anlage 1). Für den Fall, dass in einem Bebauungsplan ein Grünflächenfaktor festgelegt ist, dann gilt dieser.

(3) Der Grünflächenfaktor gilt nicht:
1. für meldepflichtige Vorhaben iSd § 21 Stmk BauG idF LGBl. Nr. 108/2022.
2. für baubewilligungspflichtige Vorhaben iSd § 19 und § 20 Stmk BauG idF LGBl. Nr. 108/2022, welche keine baulichen Maßnahmen zum Gegenstand haben oder bei welchen es sich um Umbauten, größere Renovierungen udgl. sowie um Abbrüche handelt.
3. für Vorhaben im Sinne des § 30 Steiermärkisches Baugesetz, LGBl. Nr. 59/1995 in der Fassung LGBl. Nr. 73/2023.

(4) Zum integrierenden Bestandteil dieser Verordnung zählen die Anlagen 1, 2 und 3.

§ 2 Begriffsbestimmungen


(1) Im Sinn dieser Verordnung bedeutet:
1. Baumbonus: Das ist eine generierte zusätzliche Grünfläche durch Neupflanzung anrechenbarer Baumarten und / oder durch Erhalt von Bestandsbäumen.
2. Erhaltungswürdigkeits-Klassen: Die in der Anlage 2 „Definition der Erhaltungswürdigkeits-Klassen von Bestandsbäumen" definierten Klassen von Bestandsbäumen.
3. Anrechenbare Baumarten: die in der Anlage 3 „Liste anrechenbarer Baumarten für Neupflanzungen" definierten Baumarten.
4. Grünflächenfaktor: Verhältnis der mit Vegetation bedeckten Flächen zur Bauplatzfläche.
5. Naturhaushaltswirksamkeit: Maß der Auswirkungen einer Fläche auf das Wirkungsgefüge der biotischen und abiotischen Faktoren der Natur (wie Geologie, Klima, Boden, Oberflächenwasser und Bodenwasser, Sickerwasser, Grundwasser, Vegetation udgl).
6. entfällt
7. Überschirmungsfläche: Das ist die Bodenfläche unterhalb der Baumkrone. Sie ergibt sich aus der Projektion des Kronenrandes auf den darunterliegenden Boden.
8. Verbesserungsgebot: Erforderliche Maßnahmen zur Erhöhung des sich aus dem Bestand zu errechnenden Grünflächenfaktors, sofern das Bauvorhaben den in dieser Verordnung vorgesehenen Grünflächenfaktor unterschreitet.

§ 3  Berechnung des Grünflächenfaktors und Baumbonus


(1) Die Festlegung des mindestens einzuhaltenden Grünflächenfaktors im Gemeindegebiet gemäß § 1 Abs 1 erfolgt gemäß dem einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildenden Bereichstypenplan (Anlage 1).

Bereichstypen Grünflächenfaktor (Mindestmaß
1. Altstadt und Vorstadt -
2. Blockrandbebauung Der Grünflächenfaktor bezieht sich in diesem Bereichstyp auf die Hoffläche: 0,8
3. Straßenrandbebauung Bei einer Wohnnutzung von über 70% der Bruttogeschoßfläche: 0,6 
Ab einer gewerblichen Nutzung von mindestens 30% der Bruttogeschoßfläche: 0,4
4. Vororte mit Zentrumsfunktion 0,4; 
Bei einer ausschließlichen Wohnnutzung: 0,6
5. Geschoßbau 0,6
6. Wohnanlagen und verdichteter Flachbau 0,6
7. Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe 0,7
8. kleinteilig strukturierte Gebiete außerhalb des Grüngürtels 0,6
9. Baugebiete im Grüngürtel 0,8
10. Betriebsgebiete 0,4
11. Öffentliche Einrichtungen 0,5
12. Entwicklungsgebiete Bei einer Wohnnutzung von über 70% der Bruttogeschoßfläche: 0,6
Ab einer gewerblichen Nutzung von mindestens 30% der Bruttogeschoßfläche: 0,4
13. Dorfgebiete 0,6

(2) Berechnung des Grünflächenfaktors: Summe aller - jeweils mit dem Faktor der jeweiligen Naturhaushaltswirksamkeit multiplizierten - Teilflächen zuzüglich eines allfälligen Baumbonus dividiert durch die Bauplatzfläche.
(3) Anzusetzende Faktoren bei der Berechnung:
1. Versiegelte Flächen: Faktor 0
2. Bebaute Flächen: Faktor 0
3. Vegetationsflächen mit Bodenanschluss: Faktor 1,0
4. Wasserflächen mit Bodenanschluss: Faktor 1,0
5. Wasserflächen ohne unmittelbaren Bodenanschluss, jedoch mit unbehandeltem Wasser, ganzjährig nicht überdeckt und nicht beheizt: Faktor 0,8
6. Dachbegrünungen in Abhängigkeit zur Stärke der Vegetationstragschicht:
6a. Die Behörde kann für alternative Gründach-Systeme für Bestandsdächer sowie für Dachflächen, jeweils unter 60 m² und mit einer Vegetationsschicht von unter 15 cm, den Faktor 0,4 ansetzen. Das Typenblatt des alternativen Gründach-Systems ist der Behörde vorzulegen.

Stärke der Vegetationstragschicht der Dachbegrünung Gewichtung der Fläche
15 - 20 cm 0,4
21 - 50 cm 0,6
51 - 70 cm 0,75
Über 70 cm 0,8

7. Wege- und Oberflächenbefestigungen gemäß ihrer jeweiligen Sickerfähigkeit:
a) begrünte und vollsickerfähige Flächenbefestigung: Faktor 0,8
b) nicht begrünte, aber durchlässige Flächenbefestigung mit der Möglichkeit zur Entwicklung von Spontanvegetation: Faktor 0,5
c) teilversiegelte Flächenbefestigung: Faktor 0,3
d) vollversiegelte Flächenbefestigung: Faktor 0
8. Bodengebundene Vertikalbegrünung von Bauwerken: Pauschal 0,5 m² pro Laufmeter der Vertikalbegrünung und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Neuerrichtung einer bodengebundenen Vertikalbegrünung handelt oder um eine bereits bestehende.

(4) Der Bauwerber kann bei der Berechnung des Grünflächenfaktors folgende Flächen als Baumbonus anrechnen:
1. Baumbonus bei Neupflanzungen von geeigneten Baumarten: 5m² pro Baum, unter den Voraussetzungen, dass der Stammumfang der Neupflanzung zumindest 16/18 cm (gemessen in 1 m Höhe) aufweist, die Neupflanzung mehrfach verschult ist und diese eine entsprechende Baumschulqualität aufweist. Neupflanzungen mit einer zu erwartenden Wuchshöhe von unter 10 m sowie Neupflanzungen, welche aufgrund ihres Standorts eine arttypische Entwicklung nicht erwarten lassen, sind nicht anrechenbar.
2. Baumbonus bei erhaltenswerten Bestandsbäumen: Überschirmungsfläche x Faktor 0,2, mindestens jedoch 5 m² pro Baum.
3.Baumbonus bei eingeschränkt erhaltenswerten Bestandsbäumen: Überschirmungsfläche x Faktor 0,15, mindestens jedoch 5 m² pro Baum.
4. entfällt
5. Kriterien für die Anrechenbarkeit des Baumbonus nach Abs 4 Z 2 und Z 3 sind folgende:
a) Der Bestandsbaum muss mindestens einen Stammumfang von 50 cm und zwar gemessen in 1 m Höhe bzw. bei mehrstämmigen Bäumen gemessen am Kronenansatz aufweisen.
b) Bei säulenförmigen Bestandsbäumen ist die Überschirmungsfläche für die Berechnung zu verdreifachen.
c) Verpflanzte Bestandsbäume generieren keinen Baumbonus.
d) Bestandsbäume, die aufgrund der geplanten Baumaßnahmen in ihrem Weiterbestand gefährdet erscheinen, generieren keinen Baumbonus. 
6. Bestandsbäume der Klasse 3 nach der Anlage 2 sind nicht als Baumbonus anrechenbar.
7. Bäume auf Bauwerken, Dächern, Tiefgaragen oder anderen Unterbauungen sind nicht als Baumbonus anrechenbar.
8. Bäume bei PKW-Stellplätzen, die aufgrund des § 26 Abs 25 des 4.0 Stadtentwicklungskonzept Graz, GZ: A14-K-978/2007-171, in der Fassung des Amtsblattes der Landeshauptstadt Graz Nr. 08/2021 vom 29.09.2021 verpflichtend notwendig sind, sind nicht als Baumbonus anrechenbar.
9. Die Standorte der als Baumbonus zu berücksichtigenden Bäume (Bestandsbäume und / oder Neupflanzungen) am Bauplatz sind in einem Lageplan näherungsweise zu verorten und leserlich darzustellen. Die einzelnen Bäume sind fortlaufend in arabischen Ziffern zu nummerieren.
10. Bezüglich der als Baumbonus zu berücksichtigenden Bäume ist zum jeweiligen bezifferten Baum eine Baumbeschreibung abzugeben. Bei Bestandsbäumen hat die Baumbeschreibung folgenden Inhalt aufzuweisen: Baumart, Stammumfang (cm), Kronendurchmesser an der breitesten Stelle (m) sowie Erhaltungswürdigkeits-Klasse.
Bei Neupflanzungen ist in der Baumbeschreibung die gewählte Baumart anzuführen.
(5) enfällt

§ 3a Verbesserungsgebot

(1) Der festgelegte Grünflächenfaktor kann in jedem einzelnen Bereichstyp unterschritten werden. Voraussetzung für diese Unterschreitungsmöglichkeit ist die Einhaltung des Verbesserungsgebotes und eine der folgenden Bauführungen:
1. Bei Neubauten von Gebäuden, Flugdächern oder befestigten Flächen auf bereits rechtmäßig bebauten Bauplätzen, auf welchen der festgelegte Grünflächenfaktor unter verpflichtender Berücksichtigung sämtlicher Bestandsbäume gemäß § 3 Abs 4 Z 2 und 3 dieser Verordnung im Bestand nicht erreicht wird, wenn diese nicht zu einer gänzlichen Neuordnung des Bauplatzes führen.
2. Bei Zubauten auf bereits rechtmäßig bebauten Bauplätzen, auf welchen der festgelegte Grünflächenfaktor im Bestand nicht erreicht wird. In jenen Fällen, in welchen auf einem rechtmäßig bebauten Bauplatz Neubauten iSd Abs 1 Z 1 und zugleich Zubauten erfolgen sollen, hat die verpflichtende Berücksichtigung sämtlicher Bestandsbäume gemäß § 3 Abs 4 Z 2 und 3 dieser Verordnung zu erfolgen.
3. Voraussetzung für die Unterschreitung des Grünflächenfaktors ist jeweils die Wahrung der Verhältnismäßigkeit zwischen der geplanten baulichen Maßnahme und dem Ausmaß der zwingend erforderlichen Verbesserung.


§ 4 Strafbestimmungen


Die Nichtbefolgung der Gebote dieser Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist gemäß § 118 Abs 2 Z 12 Stmk BauG idF LGBl. Nr. 108/2022 mit einer Geldstrafe zu bestrafen.


§ 5 Übergangsbestimmungen


Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.


§ 6 Inkrafttreten


Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung (Herausgabe im Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz), das ist der 20. Juli 2023, in Kraft.

Anlage 1 - Bereichstypenplan

Bereichstypenplan
Bereichstypenplan© Stadtplanung

Anlage 2 - Erhaltungswürdigkeits-Klassen von Bestandsbäumen

Klasse 1 (erhaltenswert):

Der Baum ist aufgrund seiner Funktionen, seines Gesundheitszustandes und der örtlichen Standortbedingungen / Entwicklungsmöglichkeiten von hoher Erhaltungswürdigkeit. Er weist lediglich geringe Habitus-Mängel und / oder leichte Schadsymptome auf. Der Baum hat eine voraussichtlich hohe Lebenserwartung.


Klasse 2 (eingeschränkt erhaltenswert):

Der Baum erfüllt bedeutende Funktionen am Standort. Aufgrund seines beeinträchtigten Gesundheitszustandes und / oder relevanter Schadsymptome bzw. eingeschränkter örtlicher Standortbedingungen / Entwicklungsmöglichkeiten ist seine zu erwartende Reststanddauer bereits reduziert.


Klasse 3 (nicht erhaltenswert):

Der Baum hat seine physiologische Altersgrenze erreicht und / oder weist derart schwerwiegende Schadsymptome auf, dass seine Sanierung aus fachlicher Sicht nicht mehr möglich bzw. sinnvoll erscheint. Obwohl der Baum möglicherweise wichtige ökologische Funktionen erfüllt, ist seine Erhaltungswürdigkeit im städtischen Umfeld (v.a aufgrund der Verkehrssicherungspflicht) nicht mehr gegeben.

Anlage 3 - Liste anrechenbarer Baumarten für Neupflanzungen


Botanische Bezeichnung und deutscher Name

Wuchshöhe (m)

Standort (Boden | Licht)
Abies cephalonica - Griechische Tanne 20-30  nährstoffarm - nährstoffreich, durchlässig, trocken - frisch | sonnig - halbschattig
Abies pinsapo
Spanische Tanne
20-30 nährstoffarm - nährstoffreich, durchlässig, trocken - frisch, kalkliebend | sonnig
Acer buergerianum (syn. A. trifidum) Dreizahn-Ahorn, Dreispitz-Ahorn 8-10  nährstoffarm - nährstoffreich, frisch - feucht |sonnig
Acer campestre *
Feldahorn
10-15  durchlässig, keine Staunässe, trocken bis feucht |sonnig bis halbschattig
Acer cappadocicum subsp. Lobelii - Kolchischer Ahorn 12-18 nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig
Acer monspessulanum - Französischer Ahorn, Burgen-Ahorn, Dreilappiger Ahorn 5-12 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken-feucht |sonnig bis halbschattig
Acer opalus
Schneeball-Ahorn
8-12 nährstoffarm, trocken-feucht |sonnig bis halbschattig
Acer rubrum - Rotahorn 10-15 nährstoffreich, trocken - nass | sonnig
Acer x freemanii - Herbstflammen-Ahorn 10-15 nährstoffreich, trocken - nass | sonnig - schattig
Aesculus x carnea - Rotblühende Kastanie, Purpurkastanie 10-15 nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - schattig
Alnus cordata - Italienische Erle 10-15 nährstoffarm - nährstoffreich, sehr trocken-nass |sonnig bis halbschattig
Alnus x spaethii * - Purpurerle 12-15 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken nass |sonnig bis halbschattig
Betula papyrifera - Papierbirke 15-20 nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig
Carpinus betulus - Hainbuche, Weißbuche 15-20 nährstoffreich, sehr trocken - nass | sonnig - schattig
Castanea sativa - Edelkastanie, Maroni 20-25 nährstoffreich, feucht | sonnig - halbschattig
Catalpa bignonioides - Trompetenbaum, Amerikanischer Trompetenbaum 8-12 nährstoffreich, feucht | sonnig
Cedrus atlantica - Atlas-Zeder 20-25 nährstoffreich, frisch - feucht, kalkarm | sonnig
Cedrus deodara - Himalaya-Zeder 20-25 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - feucht, kalkarm | sonnig
Celtis australis * - Südlicher oder Europäischer Zürgelbaum 10-20 karg - nährstoffarm, durchlässig, trocken - frisch | sonnig - halbschattig
Celtis julianae - Chinesicher Zürgelbaum 12-15 nährstoffarm - nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig
Celtis occidentalis * - Abendländischer oder Amerikanischer Zürgelbaum 10-20 karg - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig
Cercidiphyllum japonicum - Japanischer Kuchenbaum 10-20 nährstoffreich, frisch | sonnig
Cladrastis kentukea syn. Cladrastis lutea - Amerikanisches Gelbholz 10-16 nährstoffarm - nährstoffreich, durchlässig, trocken - feucht | sonnig - halbschattig
Clerodendrum trichotomum - Losbaum 8-10 nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig
Corylus colurna * - Baumhasel, Türkische Hasel 15-18 karg - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig
Eucommia ulmoides * - Chinesischer Guttaperchabaum, Gummiulme 15-20 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - halbschattig
Fagus orientalis - Orientalische Buche 25-30 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - feucht | halbschattig - schattig
Fraxinus americana - Weißesche 15-18 nährstoffreich, frisch | sonnig
Fraxinus angustifolia * - Schmalblättrige Esche 10-15 karg - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig
Fraxinus ornus - Blumenesche, Manna-Esche 8-12 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - halbschattig
Fraxinus pennsylvanica * - Rotesche, Grünesche 15-20 karg - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig
Ginkgo biloba * - Ginkgo, Fächerbaum 15-30 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - halbschattig
Gleditsia triacanthos * - Gleditschie, Lederhülsenbaum, Falscher Christusdorn 15-20 karg - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig
Gymnocladus dioicus - Geweihbaum 15-20 nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig
Juglans nigra - Schwarznuss 20-30 nährstoffreich, frisch - feucht | halbschattig
Juglans regia - Walnuss 15-20 nährstoffreich, frisch | sonnig - halbschattig
Koelreuteria paniculata * - Blasenbaum, Blasenesche, Lampionbaum 8-12 nährstoffarm, trocken | sonnig
Liquidambar styraciflua * - Amberbaum 10-20 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch, kalkarm | sonnig - halbschattig
Liriodendron tulipifera - Tulpenbaum 25-30 nährstoffarm - nährstoffreich, frisch, kalkarm | sonnig - halbschattig
Magnolia kobus * - Baummagnolie, Kobushi Magnolie 8-10 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - halbschattig
Metasequoia glyptostroboides - Urweltmammutbaum 25-35 nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig
Maclura pomifera - Osagedorn, Milchorange 15-20 nährstoffreich, frisch, durchlässig | sonnig
Morus alba * - Weißer Maulbeerbaum 10-15 karg - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - halbschattig
Morus nigra * - Schwarzer Maulbeerbaum 25-30 karg - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - halbschattig
Ostrya carpinifolia * - Hopfenbuche 10-15 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig
Pinus arisata - Grannen-Kiefer 10-15 nährstoffarm, trocken - frisch | sonnig
Pinus heldreichii syn. P. leucodermis - Schlangenhaut-Kiefer 10-20 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig
Pinus nigra - Schwarzkiefer 15-25 nährstoffarm, trocken - frisch | sonnig - halbschattig
Pinus ponderosa - Gelbkiefer 20-25 nährstoffarm, trocken - frisch | sonnig - halbschattig
Pinus sylvestris - Waldkiefer 20-25 nährstoffarm, trocken - frisch | sonnig - halbschattig

Pinus wallichiana - Tränenkiefer, Himalaja Kiefer

20-25 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig

Platanus acerifolia * syn. P. x hybrid, P. hispanica - Ahornblättrige Platane

20-35 karg - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - halbschattig

Populus alba - Silberpappel

25-30 nährstoffarm - nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig

Populus nigra - Schwarzpappel

25-30 nährstoffarm - nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig

Populus simonii syn. P. brevifolia - Birkenpappel

12-15 nährstoffarm - nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig

Populus tremula * - Zitterpappel, Espe, Aspe

10-20 nährstoffarm, trocken - feucht | sonnig - halbschattig

Populus x canescens - Graupappel

20-25 nährstoffarm - nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig

Prunus avium - Vogelkirsche

15-20 nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig

TPrunus padus - Traubenkirsche

10-15 nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig

Prunus sargentii - Scharlachkirsche, Bergkirsche

8-12 nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig

Pterocarya fraxinifolia - Kaukasische Flügelnuss

10-20 nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig

Quercus cerris * - Zerreiche

20-30 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig

Quercus coccinea syn. Q. conferta - Scharlach Eiche

15-20 nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig

Quercus frainetto * - Ungarische Eiche

10-20 nährstoffarm, trocken - feucht | sonnig - halbschattig

Quercus palustris - Sumpfeiche

15-20 nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig

Quercus petraea - Traubeneiche

20-30 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig

Quercus pubescens - Flaum-Eiche

10-15 nährstoffarm, trocken - frisch | sonnig - halbschattig

Quercus robur - Stieleiche

20-30 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig

Quercus rubra syn. Quercus borealis - Amerikanische Roteiche

20-25 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch, kalkarm | sonnig - halbschattig

Sequoiadendron giganteum - Gebirgs Mammutbaum

30-45 nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig

Sorbus aria - Mehlbeere

6-12 nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig

Sorbus domestica - Speierling

10-15 nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig

Sorbus torminalis - Elsbeere

15-20 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig

Sorbus x intermedia syn. Sorbus suecica - Schwedische Mehlbeere, Oxelbeere

10-15 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig

Styphnolobium japonicum syn. Sophora japonica * - Japanischer Schnurbaum

15-20 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig

Taxus baccata - Eibe

8-12 nährstoffreich, frisch - feucht | halbschattig - schattig

Tetradium danielii - Samthaarige Stinkesche, Honigesche, Honigbaum

8-10 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig

Tilia americana syn. T. flaccida 'Nova' - Amerikanische Linde

25-30 nährstoffreich, frisch | sonnig - halbschattig

Tilia x flavescens - Kegellinde

15-20 nährstoffreich, frisch | sonnig - halbschattig

Tilia henryana - Henry's Linde

15-20 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig

Tilia mongolica - Mongolische Linde

8-10 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig

Tilia platyphyllos - Sommerlinde

30-35 nährstoffreich, frisch | sonnig - halbschattig

Tilia tomentosa * - Silberlinde

25-30 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig

Tilia x euchlora syn. Tilia x europaea 'Euchlora' - Krimlinde

15-20 nährstoffreich, frisch | sonnig - halbschattig

Tilia x europaea syn. T. x intermedia, T. x vulgaris, T. hollandica - Holländische Linde

25-35 nährstoffreich, frisch | sonnig - halbschattig

Ulmus laevis - Flatterulme

25-30 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig

Ulmus pumila syn. U. manshurica, U. turkestania - Sibirische Ulme

15-20 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig

Ulmus-Hybride (RESISTA®) - Straßenulmen

15-25 karg - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - halbschattig

Zelkova serrata syn. Z. acuminata, Z. keaki * - Japanische Zelkove

20-25 nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig

Zelkova carpinifolia syn.Zelkova crenata, Zelkova ulmoides - Kaukasische Zelkove

20-25 nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig

* Diese Baumarten haben sich in Graz auch im Bereich von Straßen und Plätzen bewährt und sollten bevorzugt für schwierige Standorte gewählt werden.

Wichtiger Hinweis: Säulen-, kugel- und zwergförmige Sorten der gelisteten Baumarten können keinen Baumbonus generieren!

Anlage 4 - Liste potenziell nicht klimafitter Baumarten

Botanische Bezeichnung und deutscher Name
Abies alba - Weißtanne
Abies concolor - Colorado-Tanne
Abies nordmanniana - Nordmanns-Tanne
Acer pseudoplatanus - Bergahorn
Aesculus hippocastanum - Gemeine Rosskastanie
Alnus glutinosa - Schwarz-Erle
Alnus incana - Grau-Erle
Betula pendula - Hängebirke, Sandbirke
Fagus sylvatica - Rotbuche
Picea abies - Rotfichte
Tilia cordata - Winterlinde
Ulmus glabra - Berg-Ulme
Ulmus minor - Feld-Ulme

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