- Datenblatt zur Erfassung von Bestandsbäumen
- Berechnung Grünflächenfaktor
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- Erläuterungsbericht (2 MB)
GZ.: A17-BVO-109720/2023/0002
Verordnung des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 06.07.2023 in der Fassung vom 11.07.2025 über die Festlegung des Grünflächenfaktors.
Aufgrund des § 8 Abs 5 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, in der Fassung LGBl. Nr. 73/2023, wird verordnet:
§ 1 Geltungsbereich und Inhalt
(1) Geltungsbereich dieser Verordnung ist das gesamte Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Graz, welches als Bauland gewidmet ist.
(2) Die Festlegung des Grünflächenfaktors im Gemeindegebiet gemäß Abs 1 erfolgt gemäß dem einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildenden Bereichstypenplan (Anlage 1). Für den Fall, dass in einem Bebauungsplan ein Grünflächenfaktor festgelegt ist, dann gilt dieser.
(3) Der Grünflächenfaktor gilt nicht:
1. für meldepflichtige Vorhaben iSd § 21 Stmk BauG idF LGBl. Nr. 108/2022.
2. für baubewilligungspflichtige Vorhaben iSd § 19 und § 20 Stmk BauG idF LGBl. Nr. 108/2022, welche keine baulichen Maßnahmen zum Gegenstand haben oder bei welchen es sich um Umbauten, größere Renovierungen udgl. sowie um Abbrüche handelt.
3. für Vorhaben im Sinne des § 30 Steiermärkisches Baugesetz, LGBl. Nr. 59/1995 in der Fassung LGBl. Nr. 73/2023.
(4) Zum integrierenden Bestandteil dieser Verordnung zählen die Anlagen 1, 2 und 3.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinn dieser Verordnung bedeutet:
1. Baumbonus: Das ist eine generierte zusätzliche Grünfläche durch Neupflanzung anrechenbarer Baumarten und / oder durch Erhalt von Bestandsbäumen.
2. Erhaltungswürdigkeits-Klassen: Die in der Anlage 2 „Definition der Erhaltungswürdigkeits-Klassen von Bestandsbäumen" definierten Klassen von Bestandsbäumen.
3. Anrechenbare Baumarten: die in der Anlage 3 „Liste anrechenbarer Baumarten für Neupflanzungen" definierten Baumarten.
4. Grünflächenfaktor: Verhältnis der mit Vegetation bedeckten Flächen zur Bauplatzfläche.
5. Naturhaushaltswirksamkeit: Maß der Auswirkungen einer Fläche auf das Wirkungsgefüge der biotischen und abiotischen Faktoren der Natur (wie Geologie, Klima, Boden, Oberflächenwasser und Bodenwasser, Sickerwasser, Grundwasser, Vegetation udgl).
6. entfällt
7. Überschirmungsfläche: Das ist die Bodenfläche unterhalb der Baumkrone. Sie ergibt sich aus der Projektion des Kronenrandes auf den darunterliegenden Boden.
8. Verbesserungsgebot: Erforderliche Maßnahmen zur Erhöhung des sich aus dem Bestand zu errechnenden Grünflächenfaktors, sofern das Bauvorhaben den in dieser Verordnung vorgesehenen Grünflächenfaktor unterschreitet.
§ 3 Berechnung des Grünflächenfaktors und Baumbonus
(1) Die Festlegung des mindestens einzuhaltenden Grünflächenfaktors im Gemeindegebiet gemäß § 1 Abs 1 erfolgt gemäß dem einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildenden Bereichstypenplan (Anlage 1).
Bereichstypen | Grünflächenfaktor (Mindestmaß |
1. Altstadt und Vorstadt | - |
2. Blockrandbebauung | Der Grünflächenfaktor bezieht sich in diesem Bereichstyp auf die Hoffläche: 0,8 |
3. Straßenrandbebauung | Bei einer Wohnnutzung von über 70% der Bruttogeschoßfläche: 0,6 Ab einer gewerblichen Nutzung von mindestens 30% der Bruttogeschoßfläche: 0,4 |
4. Vororte mit Zentrumsfunktion | 0,4; Bei einer ausschließlichen Wohnnutzung: 0,6 |
5. Geschoßbau | 0,6 |
6. Wohnanlagen und verdichteter Flachbau | 0,6 |
7. Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe | 0,7 |
8. kleinteilig strukturierte Gebiete außerhalb des Grüngürtels | 0,6 |
9. Baugebiete im Grüngürtel | 0,8 |
10. Betriebsgebiete | 0,4 |
11. Öffentliche Einrichtungen | 0,5 |
12. Entwicklungsgebiete | Bei einer Wohnnutzung von über 70% der Bruttogeschoßfläche: 0,6 Ab einer gewerblichen Nutzung von mindestens 30% der Bruttogeschoßfläche: 0,4 |
13. Dorfgebiete | 0,6 |
(2) Berechnung des Grünflächenfaktors: Summe aller - jeweils mit dem Faktor der jeweiligen Naturhaushaltswirksamkeit multiplizierten - Teilflächen zuzüglich eines allfälligen Baumbonus dividiert durch die Bauplatzfläche.
(3) Anzusetzende Faktoren bei der Berechnung:
1. Versiegelte Flächen: Faktor 0
2. Bebaute Flächen: Faktor 0
3. Vegetationsflächen mit Bodenanschluss: Faktor 1,0
4. Wasserflächen mit Bodenanschluss: Faktor 1,0
5. Wasserflächen ohne unmittelbaren Bodenanschluss, jedoch mit unbehandeltem Wasser, ganzjährig nicht überdeckt und nicht beheizt: Faktor 0,8
6. Dachbegrünungen in Abhängigkeit zur Stärke der Vegetationstragschicht:
6a. Die Behörde kann für alternative Gründach-Systeme für Bestandsdächer sowie für Dachflächen, jeweils unter 60 m² und mit einer Vegetationsschicht von unter 15 cm, den Faktor 0,4 ansetzen. Das Typenblatt des alternativen Gründach-Systems ist der Behörde vorzulegen.
Stärke der Vegetationstragschicht der Dachbegrünung | Gewichtung der Fläche |
15 - 20 cm | 0,4 |
21 - 50 cm | 0,6 |
51 - 70 cm | 0,75 |
Über 70 cm | 0,8 |
7. Wege- und Oberflächenbefestigungen gemäß ihrer jeweiligen Sickerfähigkeit:
a) begrünte und vollsickerfähige Flächenbefestigung: Faktor 0,8
b) nicht begrünte, aber durchlässige Flächenbefestigung mit der Möglichkeit zur Entwicklung von Spontanvegetation: Faktor 0,5
c) teilversiegelte Flächenbefestigung: Faktor 0,3
d) vollversiegelte Flächenbefestigung: Faktor 0
8. Bodengebundene Vertikalbegrünung von Bauwerken: Pauschal 0,5 m² pro Laufmeter der Vertikalbegrünung und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Neuerrichtung einer bodengebundenen Vertikalbegrünung handelt oder um eine bereits bestehende.
(4) Der Bauwerber kann bei der Berechnung des Grünflächenfaktors folgende Flächen als Baumbonus anrechnen:
1. Baumbonus bei Neupflanzungen von geeigneten Baumarten: 5m² pro Baum, unter den Voraussetzungen, dass der Stammumfang der Neupflanzung zumindest 16/18 cm (gemessen in 1 m Höhe) aufweist, die Neupflanzung mehrfach verschult ist und diese eine entsprechende Baumschulqualität aufweist. Neupflanzungen mit einer zu erwartenden Wuchshöhe von unter 10 m sowie Neupflanzungen, welche aufgrund ihres Standorts eine arttypische Entwicklung nicht erwarten lassen, sind nicht anrechenbar.
2. Baumbonus bei erhaltenswerten Bestandsbäumen: Überschirmungsfläche x Faktor 0,2, mindestens jedoch 5 m² pro Baum.
3.Baumbonus bei eingeschränkt erhaltenswerten Bestandsbäumen: Überschirmungsfläche x Faktor 0,15, mindestens jedoch 5 m² pro Baum.
4. entfällt
5. Kriterien für die Anrechenbarkeit des Baumbonus nach Abs 4 Z 2 und Z 3 sind folgende:
a) Der Bestandsbaum muss mindestens einen Stammumfang von 50 cm und zwar gemessen in 1 m Höhe bzw. bei mehrstämmigen Bäumen gemessen am Kronenansatz aufweisen.
b) Bei säulenförmigen Bestandsbäumen ist die Überschirmungsfläche für die Berechnung zu verdreifachen.
c) Verpflanzte Bestandsbäume generieren keinen Baumbonus.
d) Bestandsbäume, die aufgrund der geplanten Baumaßnahmen in ihrem Weiterbestand gefährdet erscheinen, generieren keinen Baumbonus.
6. Bestandsbäume der Klasse 3 nach der Anlage 2 sind nicht als Baumbonus anrechenbar.
7. Bäume auf Bauwerken, Dächern, Tiefgaragen oder anderen Unterbauungen sind nicht als Baumbonus anrechenbar.
8. Bäume bei PKW-Stellplätzen, die aufgrund des § 26 Abs 25 des 4.0 Stadtentwicklungskonzept Graz, GZ: A14-K-978/2007-171, in der Fassung des Amtsblattes der Landeshauptstadt Graz Nr. 08/2021 vom 29.09.2021 verpflichtend notwendig sind, sind nicht als Baumbonus anrechenbar.
9. Die Standorte der als Baumbonus zu berücksichtigenden Bäume (Bestandsbäume und / oder Neupflanzungen) am Bauplatz sind in einem Lageplan näherungsweise zu verorten und leserlich darzustellen. Die einzelnen Bäume sind fortlaufend in arabischen Ziffern zu nummerieren.
10. Bezüglich der als Baumbonus zu berücksichtigenden Bäume ist zum jeweiligen bezifferten Baum eine Baumbeschreibung abzugeben. Bei Bestandsbäumen hat die Baumbeschreibung folgenden Inhalt aufzuweisen: Baumart, Stammumfang (cm), Kronendurchmesser an der breitesten Stelle (m) sowie Erhaltungswürdigkeits-Klasse.
Bei Neupflanzungen ist in der Baumbeschreibung die gewählte Baumart anzuführen.
(5) enfällt
§ 3a Verbesserungsgebot
(1) Der festgelegte Grünflächenfaktor kann in jedem einzelnen Bereichstyp unterschritten werden. Voraussetzung für diese Unterschreitungsmöglichkeit ist die Einhaltung des Verbesserungsgebotes und eine der folgenden Bauführungen:
1. Bei Neubauten von Gebäuden, Flugdächern oder befestigten Flächen auf bereits rechtmäßig bebauten Bauplätzen, auf welchen der festgelegte Grünflächenfaktor unter verpflichtender Berücksichtigung sämtlicher Bestandsbäume gemäß § 3 Abs 4 Z 2 und 3 dieser Verordnung im Bestand nicht erreicht wird, wenn diese nicht zu einer gänzlichen Neuordnung des Bauplatzes führen.
2. Bei Zubauten auf bereits rechtmäßig bebauten Bauplätzen, auf welchen der festgelegte Grünflächenfaktor im Bestand nicht erreicht wird. In jenen Fällen, in welchen auf einem rechtmäßig bebauten Bauplatz Neubauten iSd Abs 1 Z 1 und zugleich Zubauten erfolgen sollen, hat die verpflichtende Berücksichtigung sämtlicher Bestandsbäume gemäß § 3 Abs 4 Z 2 und 3 dieser Verordnung zu erfolgen.
3. Voraussetzung für die Unterschreitung des Grünflächenfaktors ist jeweils die Wahrung der Verhältnismäßigkeit zwischen der geplanten baulichen Maßnahme und dem Ausmaß der zwingend erforderlichen Verbesserung.
§ 4 Strafbestimmungen
Die Nichtbefolgung der Gebote dieser Verordnung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist gemäß § 118 Abs 2 Z 12 Stmk BauG idF LGBl. Nr. 108/2022 mit einer Geldstrafe zu bestrafen.
§ 5 Übergangsbestimmungen
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung (Herausgabe im Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz), das ist der 20. Juli 2023, in Kraft.
Klasse 1 (erhaltenswert):
Der Baum ist aufgrund seiner Funktionen, seines Gesundheitszustandes und der örtlichen Standortbedingungen / Entwicklungsmöglichkeiten von hoher Erhaltungswürdigkeit. Er weist lediglich geringe Habitus-Mängel und / oder leichte Schadsymptome auf. Der Baum hat eine voraussichtlich hohe Lebenserwartung.
Klasse 2 (eingeschränkt erhaltenswert):
Der Baum erfüllt bedeutende Funktionen am Standort. Aufgrund seines beeinträchtigten Gesundheitszustandes und / oder relevanter Schadsymptome bzw. eingeschränkter örtlicher Standortbedingungen / Entwicklungsmöglichkeiten ist seine zu erwartende Reststanddauer bereits reduziert.
Klasse 3 (nicht erhaltenswert):
Der Baum hat seine physiologische Altersgrenze erreicht und / oder weist derart schwerwiegende Schadsymptome auf, dass seine Sanierung aus fachlicher Sicht nicht mehr möglich bzw. sinnvoll erscheint. Obwohl der Baum möglicherweise wichtige ökologische Funktionen erfüllt, ist seine Erhaltungswürdigkeit im städtischen Umfeld (v.a aufgrund der Verkehrssicherungspflicht) nicht mehr gegeben.
Botanische Bezeichnung und deutscher Name |
Wuchshöhe (m) |
Standort (Boden | Licht) |
Abies cephalonica - Griechische Tanne | 20-30 | nährstoffarm - nährstoffreich, durchlässig, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Abies pinsapo Spanische Tanne |
20-30 | nährstoffarm - nährstoffreich, durchlässig, trocken - frisch, kalkliebend | sonnig |
Acer buergerianum (syn. A. trifidum) Dreizahn-Ahorn, Dreispitz-Ahorn | 8-10 | nährstoffarm - nährstoffreich, frisch - feucht |sonnig |
Acer campestre * Feldahorn |
10-15 | durchlässig, keine Staunässe, trocken bis feucht |sonnig bis halbschattig |
Acer cappadocicum subsp. Lobelii - Kolchischer Ahorn | 12-18 | nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig |
Acer monspessulanum - Französischer Ahorn, Burgen-Ahorn, Dreilappiger Ahorn | 5-12 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken-feucht |sonnig bis halbschattig |
Acer opalus Schneeball-Ahorn |
8-12 | nährstoffarm, trocken-feucht |sonnig bis halbschattig |
Acer rubrum - Rotahorn | 10-15 | nährstoffreich, trocken - nass | sonnig |
Acer x freemanii - Herbstflammen-Ahorn | 10-15 | nährstoffreich, trocken - nass | sonnig - schattig |
Aesculus x carnea - Rotblühende Kastanie, Purpurkastanie | 10-15 | nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - schattig |
Alnus cordata - Italienische Erle | 10-15 | nährstoffarm - nährstoffreich, sehr trocken-nass |sonnig bis halbschattig |
Alnus x spaethii * - Purpurerle | 12-15 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken nass |sonnig bis halbschattig |
Betula papyrifera - Papierbirke | 15-20 | nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig |
Carpinus betulus - Hainbuche, Weißbuche | 15-20 | nährstoffreich, sehr trocken - nass | sonnig - schattig |
Castanea sativa - Edelkastanie, Maroni | 20-25 | nährstoffreich, feucht | sonnig - halbschattig |
Catalpa bignonioides - Trompetenbaum, Amerikanischer Trompetenbaum | 8-12 | nährstoffreich, feucht | sonnig |
Cedrus atlantica - Atlas-Zeder | 20-25 | nährstoffreich, frisch - feucht, kalkarm | sonnig |
Cedrus deodara - Himalaya-Zeder | 20-25 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - feucht, kalkarm | sonnig |
Celtis australis * - Südlicher oder Europäischer Zürgelbaum | 10-20 | karg - nährstoffarm, durchlässig, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Celtis julianae - Chinesicher Zürgelbaum | 12-15 | nährstoffarm - nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig |
Celtis occidentalis * - Abendländischer oder Amerikanischer Zürgelbaum | 10-20 | karg - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Cercidiphyllum japonicum - Japanischer Kuchenbaum | 10-20 | nährstoffreich, frisch | sonnig |
Cladrastis kentukea syn. Cladrastis lutea - Amerikanisches Gelbholz | 10-16 | nährstoffarm - nährstoffreich, durchlässig, trocken - feucht | sonnig - halbschattig |
Clerodendrum trichotomum - Losbaum | 8-10 | nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig |
Corylus colurna * - Baumhasel, Türkische Hasel | 15-18 | karg - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Eucommia ulmoides * - Chinesischer Guttaperchabaum, Gummiulme | 15-20 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - halbschattig |
Fagus orientalis - Orientalische Buche | 25-30 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - feucht | halbschattig - schattig |
Fraxinus americana - Weißesche | 15-18 | nährstoffreich, frisch | sonnig |
Fraxinus angustifolia * - Schmalblättrige Esche | 10-15 | karg - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Fraxinus ornus - Blumenesche, Manna-Esche | 8-12 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - halbschattig |
Fraxinus pennsylvanica * - Rotesche, Grünesche | 15-20 | karg - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Ginkgo biloba * - Ginkgo, Fächerbaum | 15-30 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - halbschattig |
Gleditsia triacanthos * - Gleditschie, Lederhülsenbaum, Falscher Christusdorn | 15-20 | karg - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Gymnocladus dioicus - Geweihbaum | 15-20 | nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Juglans nigra - Schwarznuss | 20-30 | nährstoffreich, frisch - feucht | halbschattig |
Juglans regia - Walnuss | 15-20 | nährstoffreich, frisch | sonnig - halbschattig |
Koelreuteria paniculata * - Blasenbaum, Blasenesche, Lampionbaum | 8-12 | nährstoffarm, trocken | sonnig |
Liquidambar styraciflua * - Amberbaum | 10-20 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch, kalkarm | sonnig - halbschattig |
Liriodendron tulipifera - Tulpenbaum | 25-30 | nährstoffarm - nährstoffreich, frisch, kalkarm | sonnig - halbschattig |
Magnolia kobus * - Baummagnolie, Kobushi Magnolie | 8-10 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - halbschattig |
Metasequoia glyptostroboides - Urweltmammutbaum | 25-35 | nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig |
Maclura pomifera - Osagedorn, Milchorange | 15-20 | nährstoffreich, frisch, durchlässig | sonnig |
Morus alba * - Weißer Maulbeerbaum | 10-15 | karg - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - halbschattig |
Morus nigra * - Schwarzer Maulbeerbaum | 25-30 | karg - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - halbschattig |
Ostrya carpinifolia * - Hopfenbuche | 10-15 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig |
Pinus arisata - Grannen-Kiefer | 10-15 | nährstoffarm, trocken - frisch | sonnig |
Pinus heldreichii syn. P. leucodermis - Schlangenhaut-Kiefer | 10-20 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Pinus nigra - Schwarzkiefer | 15-25 | nährstoffarm, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Pinus ponderosa - Gelbkiefer | 20-25 | nährstoffarm, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Pinus sylvestris - Waldkiefer | 20-25 | nährstoffarm, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Pinus wallichiana - Tränenkiefer, Himalaja Kiefer |
20-25 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Platanus acerifolia * syn. P. x hybrid, P. hispanica - Ahornblättrige Platane |
20-35 | karg - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - halbschattig |
Populus alba - Silberpappel |
25-30 | nährstoffarm - nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig |
Populus nigra - Schwarzpappel |
25-30 | nährstoffarm - nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig |
Populus simonii syn. P. brevifolia - Birkenpappel |
12-15 | nährstoffarm - nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig |
Populus tremula * - Zitterpappel, Espe, Aspe |
10-20 | nährstoffarm, trocken - feucht | sonnig - halbschattig |
Populus x canescens - Graupappel |
20-25 | nährstoffarm - nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig |
Prunus avium - Vogelkirsche |
15-20 | nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig |
TPrunus padus - Traubenkirsche |
10-15 | nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig |
Prunus sargentii - Scharlachkirsche, Bergkirsche |
8-12 | nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig |
Pterocarya fraxinifolia - Kaukasische Flügelnuss |
10-20 | nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig |
Quercus cerris * - Zerreiche |
20-30 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Quercus coccinea syn. Q. conferta - Scharlach Eiche |
15-20 | nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig |
Quercus frainetto * - Ungarische Eiche |
10-20 | nährstoffarm, trocken - feucht | sonnig - halbschattig |
Quercus palustris - Sumpfeiche |
15-20 | nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig |
Quercus petraea - Traubeneiche |
20-30 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Quercus pubescens - Flaum-Eiche |
10-15 | nährstoffarm, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Quercus robur - Stieleiche |
20-30 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Quercus rubra syn. Quercus borealis - Amerikanische Roteiche |
20-25 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch, kalkarm | sonnig - halbschattig |
Sequoiadendron giganteum - Gebirgs Mammutbaum |
30-45 | nährstoffreich, frisch - feucht | sonnig - halbschattig |
Sorbus aria - Mehlbeere |
6-12 | nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Sorbus domestica - Speierling |
10-15 | nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Sorbus torminalis - Elsbeere |
15-20 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig |
Sorbus x intermedia syn. Sorbus suecica - Schwedische Mehlbeere, Oxelbeere |
10-15 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig |
Styphnolobium japonicum syn. Sophora japonica * - Japanischer Schnurbaum |
15-20 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Taxus baccata - Eibe |
8-12 | nährstoffreich, frisch - feucht | halbschattig - schattig |
Tetradium danielii - Samthaarige Stinkesche, Honigesche, Honigbaum |
8-10 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig |
Tilia americana syn. T. flaccida 'Nova' - Amerikanische Linde |
25-30 | nährstoffreich, frisch | sonnig - halbschattig |
Tilia x flavescens - Kegellinde |
15-20 | nährstoffreich, frisch | sonnig - halbschattig |
Tilia henryana - Henry's Linde |
15-20 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Tilia mongolica - Mongolische Linde |
8-10 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Tilia platyphyllos - Sommerlinde |
30-35 | nährstoffreich, frisch | sonnig - halbschattig |
Tilia tomentosa * - Silberlinde |
25-30 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Tilia x euchlora syn. Tilia x europaea 'Euchlora' - Krimlinde |
15-20 | nährstoffreich, frisch | sonnig - halbschattig |
Tilia x europaea syn. T. x intermedia, T. x vulgaris, T. hollandica - Holländische Linde |
25-35 | nährstoffreich, frisch | sonnig - halbschattig |
Ulmus laevis - Flatterulme |
25-30 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Ulmus pumila syn. U. manshurica, U. turkestania - Sibirische Ulme |
15-20 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Ulmus-Hybride (RESISTA®) - Straßenulmen |
15-25 | karg - nährstoffreich, trocken - feucht | sonnig - halbschattig |
Zelkova serrata syn. Z. acuminata, Z. keaki * - Japanische Zelkove |
20-25 | nährstoffarm - nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
Zelkova carpinifolia syn.Zelkova crenata, Zelkova ulmoides - Kaukasische Zelkove |
20-25 | nährstoffreich, trocken - frisch | sonnig - halbschattig |
* Diese Baumarten haben sich in Graz auch im Bereich von Straßen und Plätzen bewährt und sollten bevorzugt für schwierige Standorte gewählt werden.
Wichtiger Hinweis: Säulen-, kugel- und zwergförmige Sorten der gelisteten Baumarten können keinen Baumbonus generieren!
Botanische Bezeichnung und deutscher Name |
Abies alba - Weißtanne |
Abies concolor - Colorado-Tanne |
Abies nordmanniana - Nordmanns-Tanne |
Acer pseudoplatanus - Bergahorn |
Aesculus hippocastanum - Gemeine Rosskastanie |
Alnus glutinosa - Schwarz-Erle |
Alnus incana - Grau-Erle |
Betula pendula - Hängebirke, Sandbirke |
Fagus sylvatica - Rotbuche |
Picea abies - Rotfichte |
Tilia cordata - Winterlinde |
Ulmus glabra - Berg-Ulme |
Ulmus minor - Feld-Ulme |