Wichtig zu wissen
Der Sozialfonds „Graz hilft" ist eine freiwillige Leistung der Stadt ohne Rechtsanspruch. Ziel ist es, Menschen in Notsituationen rasch zu unterstützen.
Die Voraussetzungen für die Hilfeleistung sind:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Hauptwohnsitz in Graz
- Österreichische Staatsbürger:innen oder ausländische/staatenlose Personen, die zu einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Österreich berechtigt sind
- Subsidiär Schutzberechtigte
- Geringes Einkommen muss nachgewiesen werden
- Nachgewiesene Notsituation
- Grundsätzlich gilt das Subsidiaritätsprinzip, dies bedeutet, dass Ansprüche auf gesetzliche Leistungen verwirklicht werden müssen, ehe eine Zahlung aus dem Fonds erfolgen kann.
Grundsätzliche Ausschlussgründe sind:
- Asylwerber und andere Personen, denen nach betreuungsrechtlichen Bestimmungen ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Grundversorgung zusteht, ausgenommen subsidiär Schutzberechtigte
- Ausländische/staatenlose Personen, die nicht zu einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt in Österreich berechtigt sind
So funktioniert es + Formular
- Schicken Sie eine E-Mail an grazhilft@stadt.graz.at oder stellen Sie einen Online-Antrag
- Wir prüfen Ihren Fall
- Der Stadtsenat entscheidet bei Unterstützungen ab 3.000,00 Euro, bis 3.000,00 Euro entscheidet das Sozialamt
- Die Auszahlung erfolgt je nach Dringlichkeit als Überweisung oder Barauszahlung.
Notwendige Unterlagen
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Aufenthaltstitel - wenn keine österreichische Staatsbürgerschaft vorhanden
- Belege über die Notsituation
- Einkommens-, Vermögensbelege des Haushaltes
- Vollständiger Kontoauszug vom letzten Monat (aus diesem muss hervorgehen, wie hoch Miete, Strom, Heizung etc. sind, sowie wenn vorhanden, die Höhe von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld)
- Belege über sonstige Unterstützungsleistungen
- z.B. Sozialunterstützung, andere Unterstützungsfonds
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-6344
E-Mail: erwachsenensozialarbeit@stadt.graz.at
Erstberatung: Mo-Fr 8 bis 12.30 Uhr
