GZ:. Präs-110890/2021/0001
Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 17.11.2021, mit der die Referatseinteilung für den Stadtsenat beschlossen wird.
Auf Grund des § 62 des Statutes der Landeshauptstadt Graz LGBl. Nr. 130/1967 in der geänderten Fassung LGBl. Nr. 14/2020, wird verordnet:
Der Gemeinderat hat in der konstituierenden Sitzung am 17.11.2021 auf Vorschlag von Bürgermeisterin Elke Kahr folgende Beschlüsse gefasst:
Die folgenden Gruppen von Geschäften, soweit es sich um solche des eigenen Wirkungsbereiches handelt, werden den jeweils genannten Mitgliedern des Stadtsenates zur Berichterstattung und Antragstellung im Stadtsenat zugewiesen:
Bürgermeisterin Elke Kahr
- Bürgermeisteramt
- Magistratsdirektion
- Präsidialabteilung
- Abteilung für Kommunikation
- A 5 - Sozialamt
ausgenommen:
2. Hauptgruppe Allgemeine Sozialhilfe
0005- 203 Soziale Dienste
3. Hauptgruppe Anstalten und Heime
4. Hauptgruppe Behindertenhilfe
9. Hauptgruppe Freiwillige Maßnahmen
0005- 904 Geschäftsführung im Arbeitskreis für Behindertenfragen
0005- 911 Freiwillige Leistungen für Behinderte
0005- 927 Extramurale Betreuung
0005- 930 Behindertenberatungsstelle
10. Hauptgruppe Verschiedene Angelegenheiten
0005-1018 Verfahren nach dem Steiermärkischen Pflegeheimgesetz
0005-1019 Wahrnehmung der Aufsichtspflicht nach dem Steierm. Alten-, Familien- und Heimhilfengesetz
0005-1022 Wahrnehmung der Aufsichtspflicht nach dem Stmk. Pflegeheimgesetz
0005-1024 Verfahren nach dem Steierm. Alten-, Familien- und Heimhilfegesetz
12. Hauptgruppe Arbeit und Beschäftigung - A 6 - Amt für Jugend und Familie
nur hinsichtlich
8.Hauptgruppe: Frauen und Gleichstellung - A10 - Stadtbaudirektion
nur hinsichtlich
10. Hauptgruppe UNESCO-Weltkulturerbe und Stadterhaltung
0010-1004 Angelegenheiten des UNESCO-Weltkulturerbes, Informations- und Beratungstätigkeit, Koordination sämtlicher Welterbeangelegenheiten (WKE-Stelle) - A 15 - Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung
nur hinsichtlich
8. Hauptgruppe Stiftungen
0015- 807 Bürgerspitalsstiftung - A21 - Amt für Wohnungsangelegenheiten
- Wohnen Graz
- Büro für Frieden und Entwicklung
- Stadtteilzentren hinsichtlich Gemeinwesenarbeit
- Migrant:innenbeirat
- Menschenrechtsbeirat
- Interreligiöser Beirat
Stadtrat Manfred Eber
- A 1 - Personalamt
- A 8 - Finanz- und Vermögensdirektion
- A 8/2 - Abteilung für Gemeindeabgaben
- A 8/3 - Abteilung für Rechnungswesen
- A 8/4 - Abteilung für Immobilien
- A 17 - Bau- und Anlagenbehörde
nur hinsichtlich:
1.Hauptgruppe Allgemeine Angelegenheiten
2.Hauptgruppe Rechtsangelegenheiten der Stadtbaudirektion
3.Hauptgruppe Straßenrecht
5.Hauptgruppe Rechtsangelegenheiten des Stadtvermessungsamtes
7.Hauptgruppe Rechtsangelegenheiten des Stadtplanungsamtes
10.Hauptgruppe Angelegenheiten nach dem Stmk. Baurecht
23.Hauptgruppe Angelegenheiten des Kanalgesetzes
29.Hauptgruppe Verschiedene Angelegenheiten:
nur hinsichtlich
0017-2901 Verfahren und Amtssachverständigentätigkeit nach dem Denkmalschutzgesetz
0017-2907 Rechtsmittelentscheidungen in allen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches mit
Ausnahme finanzrechtlicher Angelegenheiten und Berufungsverfahren in Dienstrechtsangelegenheiten
0017-2907 mit der folgenden Einschränkung: sofern sie die nach dieser Referatseinteilung zugeteilten Aufgaben betreffen - Abteilung für Katastrophenschutz und Feuerwehr
- Grazer Parkraum Service (Eigenbetrieb)
- GPS GmbH
Stadtrat Mag. Robert Krotzer
- A 7 - Gesundheitsamt
ausgenommen:
11. Hauptgruppe Lebensmittelangelegenheiten
12. Hauptgruppe Marktangelegenheiten und VerbraucherInnenschutz
13. Hauptgruppe Tiergesundheit
14. Hauptgruppe Lebensmittel und sonstige Produkte tierischer Herkunft
15. Hauptgruppe Verschiedene Veterinärangelegenheiten - A 5 - Sozialamt
nur hinsichtlich:
2. Hauptgruppe Allgemeine Sozialhilfe
0005- 203 Soziale Dienste
3. Hauptgruppe Anstalten und Heime
9. Hauptgruppe Freiwillige Maßnahmen
0005- 927 Extramurale Betreuung
10. Hauptgruppe Verschiedene Angelegenheiten
0005-1018 Verfahren nach dem Steiermärkischen Pflegeheimgesetz
0005-1019 Wahrnehmung der Aufsichtspflicht nach dem Steierm. Alten-, Familien- und Heimhilfengesetz
0005-1022 Wahrnehmung der Aufsichtspflicht nach dem Stmk. Pflegeheimgesetz
0005-1024 Verfahren nach dem Steierm. Alten-, Familien- und Heimhilfegesetz
12. Hauptgruppe Arbeit und Beschäftigung - ABI - Abteilung für Bildung und Integration
5. Hauptgruppe Allgemeine Angelegenheiten der Integration - Geriatrische Gesundheitszentren
Bürgermeisterin-Stellvertreterin Mag. Judith Schwentner
- A 10 - Stadtbaudirektion
ausgenommen:
10. Hauptgruppe UNESCO-Weltkulturerbe und Stadterhaltung0010-1004 Angelegenheiten des UNESCO-Weltkulturerbes, Informations- und Beratungstätigkeit, Koordination sämtlicher Welterbeangelegenheiten (WKE-Stelle) - A 10/1 - Straßenamt
- A 10/5 - Abteilung für Grünraum & Gewässer
- A 10/6 - Stadtvermessungsamt
- A 10/8 - Abteilung für Verkehrsplanung
- A 14 - Stadtplanungsamt
- A 23 - Umweltamt
Stadtteilzentren hinsichtlich Gemeinwesenarbeit
Stadtrat Kurt Hohensinner, MBA
- ABI - Abteilung für Bildung und Integration
ausgenommen:
5. Hauptgruppe Allgemeine Angelegenheiten der Integration - A 5 - Sozialamt
nur hinsichtlich
4. Hauptgruppe Behindertenhilfe
9. Hauptgruppe Freiwillige Maßnahmen
0005- 904 Geschäftsführung im Arbeitskreis für Behindertenfragen
0005- 911 Freiwillige Leistungen für Behinderte
0005- 930 Behindertenberatungsstelle - A 6 - Amt für Jugend und Familie
ausgenommen:
8.Hauptgruppe: Frauen und Gleichstellung - Kindermuseum Frida&Fred
- A 7 - Gesundheitsamt
nur hinsichtlich:
11. Hauptgruppe Lebensmittelangelegenheiten
12. Hauptgruppe Marktangelegenheiten und VerbraucherInnenschutz
14. Hauptgruppe Lebensmittel und sonstige Produkte tierischer Herkunft - A 13 - Sportamt
Stadtrat Dr. Günter Riegler
- A 16 - Kulturamt
Bühnen Graz GmbH inklusive
Next Liberty Jugendtheater GmbH
Opernhaus Graz GmbH
Schauspielhaus Graz GmbH
Theaterservice Graz Gmbh
Grazer Spielstätten, Orpheum, Dom im Berg und Schloßbergbühne Kasematten GmbH
FH-Standort GmbH
Kunsthaus Graz GmbH
steirischer herbst festival gmbh
Stadtmuseum Graz GmbH
Citymanagement
Graz Tourismus- und Stadtmarketing GmbH
Creative Industries Styria GmbH (CIS) - A 15 - Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung
ausgenommen:
8.Hauptgruppe Stiftungen
0015- 807 Bürgerspitalsstiftung - A 17 - Bau- und Anlagenbehörde
ausgenommen:
1.Hauptgruppe Allgemeine Angelegenheiten
2.Hauptgruppe Rechtsangelegenheiten der Stadtbaudirektion
3.Hauptgruppe Straßenrecht
5.Hauptgruppe Rechtsangelegenheiten des Stadtvermessungsamtes
7.Hauptgruppe Rechtsangelegenheiten des Stadtplanungsamtes
10.Hauptgruppe Angelegenheiten nach dem Stmk. Baurecht
23.Hauptgruppe Angelegenheiten des Kanalgesetzes
29.Hauptgruppe Verschiedene Angelegenheiten
ausgenommen:
0017-2901 Verfahren und Amtssachverständigentätigkeit nach dem Denkmalschutzgesetz
0017-2907 Rechtsmittelentscheidungen in allen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches mit Ausnahme finanzrechtlicher Angelegenheiten und Berufungsverfahren in Dienstrechtsangelegenheiten
0017-2907 mit der folgenden Einschränkung: sofern sie nicht die nach dieser Referatseinteilung zugeteilten Aufgaben betreffen
Stadträtin Claudia Schönbacher
- A 2 - BürgerInnenamt
- A 7 - Gesundheitsamt
nur hinsichtlich:
13. Hauptgruppe Tiergesundheit
15. Hauptgruppe Verschiedene Veterinärangelegenheiten
Übertragung von Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs
Am 17.11.2021 hat Bürgermeisterin Elke Kahr verfügt, dass die in der Referatseinteilung genannten Angelegenheiten, soweit es sich um solche des übertragenen Wirkungsbereichs, handelt, den dort genannten Mitgliedern des Stadtsenates zur Besorgung in ihrem Namen übertragen werden.
Ausgenommen von dieser Verfügung ist die Erlassung einstweiliger Verfügungen, soweit diese aufgrund bundes- und landesgesetzlicher Bestimmungen vom Bürgermeister bzw. der Bezirksverwaltungsbehörde im Falle unmittelbar drohender Gefahr für besonders geschützte Rechtsgüter zu treffen sind,
Rechtsgrundlage:
§ 60 Abs. 2 Statut der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 114/2020
Vertretung der Bürgermeisterin
Die Mitglieder des Stadtsenates haben in den ihr Referat betreffenden Geschäften die Bürgermeisterin in ihrer Obliegenheit, jeden Beschluss eines Kollegialorganes in der von diesem Kollegialorgan angegebenen Art vollziehen zu lassen, zu vertreten.
Rechtsgrundlage:
§ 62 Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 114/2020