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Für KFA-Versicherte: Infos zur Kostenrückerstattung

05.12.2025

Wichtige Informationen für KFA-Graz-Versicherte:

  • Behandlung bei Vertragspartnern:

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Vertragspartner und der KFA Graz. Sie zahlen nur den Behandlungsbeitrag, den wir Ihnen vorschreiben.
Außervertragliche Leistungen sind Privatleistungen und werden nicht ersetzt.

  • Behandlung bei Wahlärzt:innen (kein KFA-Vertrag):

Sie zahlen die Rechnung selbst und beantragen die Rückerstattung online.

Rückerstattet werden ausschließlich Leistungen, die folgenden Kriterien entsprechen:

    • Gegenstand des vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges
    • nachweislich medizinisch erforderlich
    • zweckmäßig
    • tatsächlich in Rechnung gestellt / bezahlt
    • noch durch keinen anderen Sozialversicherungsträger oder eine private Zusatzversicherung rückerstattet.

Wichtig:

  • Reichen Sie die Rechnung nur bei einem Sozialversicherungsträger ein. Doppeleinreichungen sind gesetzeswidrig.
  • Bei Fragen erreichen Sie uns unter +43 316 872-5930 oder per E-Mail.

Freundliche Grüße und viel Gesundheit

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