Ablauf
Auch im Jahr 2025 wird für SozialCard-Inhaber:innen mit kleinen Kindern ein Kleinkinderzuschuss in der Höhe von 40 Euro pro Kind ausbezahlt.
Die Überweisung erfolgt automatisch im Zeitraum von 14. bis 18. Juli 2025 auf das beim Sozialamt hinterlegte Konto - es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Voraussetzungen:
- Die SozialCard muss über den 11. Juli 2025 hinaus gültig sein.
- Das Kind darf noch nicht schulpflichtig sein, also zwischen 0 und 5 Jahre alt sein.
Bitte beachten:
Neue Bankverbindungen müssen bis spätestens 11. Juli 2025 bekannt gegeben werden, damit die Überweisung korrekt erfolgen kann.
Sollte die SozialCard vor dem 11. Juli 2025 ablaufen, muss die Verlängerung vorher beantragt werden, um den Zuschuss zu erhalten.