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Hilfe in besonderen Lebenslagen

Wichtig zu wissen

Hilfe in besonderen Lebenslagen ist eine Unterstützung für Menschen, die aufgrund ihres besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnissen oder infolge außergewöhnlicher Ereignisse sozialer Gefährdung ausgesetzt sind. Auf diese Hilfeleistungen besteht kein Rechtsanspruch.

An wen richtet sich die Hilfeleistung?

Hilfen in besonderen Lebenslagen können Personen beantragen die

  1. ihren Hauptwohnsitz und ihren tatsächlichen Aufenthalt in der Steiermark haben und
  2. zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind und sich seit mindestens fünf Jahren im Bundesgebiet aufhalten, sofern nicht abweichende unionsrechtliche oder völkerrechtliche Bestimmungen anderes festlegen und nicht zur Zielgruppe der Grundversorgung nach dem Steiermärkischen Grundversorgungsgesetz gehören.
  3. Vorliegen einer besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Gefährdung infolge außergewöhnlicher Ereignisse.
  4. Personen deren Haushaltseinkommen unter dem Sozialunterstützungsrichtsatz gem. § 8 Abs 3 Z 1 liegen. Dieser beträgt 1053,64 Euro für das Jahr 2023.
  5. Personen mit einem Einkommen, welches der Pension mit Ausgleichszulage entspricht oder knapp über dem Sozialunterstützungsrichtsatz liegt, und wenn akute und schwere Notlagen vorliegen. 

So funktioniert es

  1. Stellen Sie einen Antrag - online, mittels Formular, einfachen Schreiben/Mail oder persönlich
  2. Ermittlungsverfahren
  3. Erstellen des Bescheides

Hinweise zur Antragsstellung:

Persönlich
Für persönliche Antragsabgaben vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Alternativ nutzen Sie bitte die Übermittlung per  E-Mail oder Post.

Mit Formular
Das Formular für den Antrag fragt die erforderlichen Nachweise und Beilagen Daten für das Verfahren ab, und beschleunigt somit die Dauer des Verfahrens.

Mittels E-Mail

Anträge, Anfragen und Unterlagen können Sie jederzeit per E-Mail an sozialunterstuetzung@stadt.graz.at senden.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Staatsbürgerschaftsnachweis / Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt
  • Beschreibung und Nachweise (Belege) der Notsituation
  • Einkommens- Vermögensbelege

Fristen und Termine

Leistungen zur Hilfe in besonderen Lebenslagen sind ab dem Eintritt der Unterstützungswürdigkeit, frühestens jedoch ab Antragstellung zu gewähren.

Kosten

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an, ausgenommen für eventuell anfallende Kopien.

Kontakt

Referat für Sozialunterstützung
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-6450
E-Mail: sozialunterstuetzung@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo bis Do 8.00-14.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.30 Uhr

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