Wichtig zu wissen
Es besteht die Möglichkeit eines Kostenzuschusses für Präventivhilfen nach dem Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Sie können einen Kostenzuschuss beantragen für:
- Psychotherapie
- Psychologische Behandlung
- Trennung und Verlusterlebnisse
- Frühförderung und Familienbegleitung
- Mutter-Kind-Wohnmöglichkeit
- vormalige Pflegepersonen
So funktioniert es + Formular
Mit diesem Formular können Sie Ihren Antrag online ausfüllen und abschicken:
Notwendige Unterlagen
Nähere Informationen sowie das Formblatt für den Antrag zur Erlangung eines Kostenzuschusses finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.
Kontakt
8010 Graz, Kaiserfeldgasse 25
Tel: +43 316 872-3131
E-Mail: jugendundfamilie@stadt.graz.at
Mo-Do 7.30 - 17.00 Uhr Fr 7.30 - 15.00