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Gewerbliche Betriebsanlagen

Wichtig zu wissen

Das Aufgabengebiet umfasst neben der Durchführung von Genehmigungs- bzw. Änderungsverfahrens, das Beschwerdemanagement sowie die fortlaufende Überprüfung der Betriebe. Weiters werden zum Schutze der Nachbarn vor unzumutbaren Belästigungen, Verfahren zur Vorschreibung von zusätzlicher Auflagen und einstweilige Zwangs- und Sicherungsmaßnahmen durchgeführt.

Neben der der vielfältigen Verfahren nach der Gewerbeordnung werden noch folgende Sachgebiete abgedeckt:

NichtraucherInnenschutz in Gastgewerbe und Vereinen:

So funktioniert es + Formular

Das gewerbliche Betriebsanlagenverfahren ist ein antragsgebundenes Verfahren, welches vom Bewilligungswerber zu unterzeichnen und beim Referat für gewerbliche Betriebsanlagen der Bau- und Anlagenbehörde schriftlich in Papierform mit den technischen Unterlagen (3-fach) und digital über E-Government einzubringen ist.

Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen vor der Einreichung mit den zuständigen SachbearbeiterInnen und Amtssachverständigen am Projektsprechtag zu besprechen. Dieser findet jeden 1. und 3. Dienstag im Monat statt, Terminvereinbarung unter der Nummer +43 316 872-5088, Frau Großschädl.

Wenn die Unterlagen vollständig vorhanden sind, erfolgt eine rechtliche Vorprüfung und anschließend die technische-inhaltliche Prüfung, ob die Anlage bewilligungsfähig ist.

Sodann wird eine mündliche Verhandlung oder ein Ortsaugenschein im Beisein der notwendigen Amtssachverständigen aus den Bereichen Gewerbetechnik, Schalltechnik, Brandschutztechnik und Ablufttechnik sowie Abwasser- und Wasserbautechnik vorgenommen um das Projekt anhand der örtlichen Gegebenheiten zu beurteilen. Der Bewilligungswerber und alle betroffenen Parteien (Arbeitsinspektorat Graz) werden zu einer mündlichen Verhandlung geladen.

Wenn die abschließenden Gutachten der Amtssachverständigen vorliegen, erhalten alle Parteien des Verfahrens durch Zustellung der Gutachten die Möglichkeit dazu eine schriftliche Stellungnahme oder allenfalls Einwendungen bei der Bau- und Anlagenbehörde, Referat für gewerbliche Betriebsanlagen einzubringen (Parteiengehör).

Wenn eine positive technische und rechtliche Beurteilung vorliegt und das Parteiengehör abgeschlossen ist, erfolgt die bescheidmäßige Erledigung.

Fristen + Termine

Grundsätzlich sind Bewilligungsverfahren binnen 3 Monaten ab Antragstellung zu erledigen, wobei die Frist ab Vorliegen aller beurteilungsrelevanten Unterlagen (Vollständigkeit) beginnt.

Aufgrund der Beiziehung verschiedener Amtssachverständiger aus unterschiedlichen technischen Gebieten können einzelne Verfahren auch dementsprechend länger dauern.

Kosten

Variieren je nach Verfahren.

Kontakt

Referat für Gewerbliche Betriebsanlagen
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-5080
E-Mail: bab@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Persönlicher Parteienverkehr nur nach Terminvereinbarung. Sie erreichen uns telefonisch und per E-Mail.

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