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Tourismusinteressent:innenbeitrag

Wichtig zu wissen

Beitragspflichtig sind:

  • Alle Unternehmer:innen, die in Graz eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gemäß
    § 2 Umsatzsteuergesetz selbständig ausüben.
  • Alle Unternehmer:innen, die in Graz einen Sitz, Standort oder eine Betriebsstätte gemäß §§ 27, 29 und 30 der Bundesabgabenordnung haben. Bei Vermietung und Verpachtung ist der Standort des im Bestand gegebenen Objektes maßgebend.

So funktioniert es + Formular

Tourismusabgabe Beitragserklärung online über die E-Government-Plattform

Notwendige Unterlagen:

  • Umsatzsteuerbescheid des zweitvorangegangenen Jahres
  • Nachweis über Abzüge
  • Einkommensteuerbescheid

Fristen und Termine

  • Die Beitragserklärung ist bis zum 15. September jeden Jahres einzureichen. Dies gilt auch für
    NULL-Beitragserklärungen!
  • Die Einzahlung ist bis zum 30. September vorzunehmen. 

Kosten

  • Die Höhe des Tourismusinteressent:innenbeitrages ist abhängig vom Umsatz und der Einstufung des jeweiligen Betriebes (siehe Interessent:innenbeitragstabelle).
  • Kleinunternehmer:innen nach § 6 Abs. 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz, deren Jahresumsatz 35.000 Euro nicht übersteigt und die keine Umsätze der Berufsgruppen 1 oder 2 erzielen, sind beitragsfrei. Sie müssen aber dennoch die Beitragserklärung (Nullerklärung) ausgefüllt und unterschrieben einreichen.
  • Falls Umsätze von Kleinunternehmer:innen in die Beitragsgruppe 1 oder 2 (z.B. Privatzimmer- und Ferienwohnvermietung) fallen, ist der "Mindestbeitrag" der jeweiligen Beitragsgruppe zu entrichten.
    Für Privatzimmervermieter:innen mit Jahreseinnahmen unter 35.000 Euro beträgt der Jahresbeitrag 59 Euro
    (Beitragsgruppe 2).

Kontakt

Abteilung für Gemeindeabgaben
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-3402
E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr - nach Terminvereinbarung

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