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Flächenwidmungsplan 4.06

GZ.: A14-038878/2021/0010


Verordnung


Aufgrund der §§ 42 und 38 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 idF LGBl. Nr. 6/2020 wird der 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz (A 14-020245/2017/0001 u. 0010) in einem Punkt geändert.


§ 1


Der 4.06 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz - 06. Änderung besteht aus dem Wortlaut und der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung. 

Ein Erläuterungsbericht ist angeschlossen. 

Bei Widersprüchen gilt der Wortlaut der Verordnung, ausgenommen bei angeführten Grundstücksnummern und Flächenangaben. In diesen Fällen gilt die plangraphische Abgrenzung.


§ 2


Gegenüber dem 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz i.d.F. 4.05 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1)   Peter-Tunner-Gasse, Waagner-Biro-Straße, Resselgasse, Plabutscher Straße: 

Festlegung einer Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im Deckplan 1 - Bebauungsplanzonierungsplan nördlich der Peter-Tunner-Gasse und südlich der Resselgasse im Ausmaß von ca. 7022m²

 

2)   südlich der Peter-Tunner-Gasse, westlich der Waagner-Biro-Straße: 

Festlegung einer Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes im Deckplan 1 - Bebauungsplanzonierungsplan südlich der Peter-Tunner-Gasse und westlich der Waagner-Biro-Straße im Ausmaß von ca. 22447 m²


§ 3


Die Verordnung zum 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz i.d.F. 4.5 bleibt inhaltlich aufrecht.


§ 4


SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

Der 4.06 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz - 06. Änderung tritt gemäß § 101 des Statutes der Landeshauptstadt Graz mit 06.10.2022 in Kraft. 

Der 4.06 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz - 06. Änderung liegt im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, VI. Stock, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

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