Wichtig zu wissen
Personen, die durch außergewöhnliche Katastrophen-Ereignisse Schäden (insbesondere an Gebäuden, Ernte und Flur, Wegen und Brücken) erlitten haben, können in bestimmten Fällen Beihilfen erhalten. Der Katastrophen-Schaden wird sachverständig festgestellt und bewertet. Zur Anmeldung des Schadens ist ein Antrag (Privatschadensausweis) auszufüllen bzw. abzugeben. Die Beihilfe wird durch das Land Steiermark festgelegt und ausbezahlt.
So funktioniert es + Formular
Katastrophenfondsinformation Land Steiermark
Online-Formular Privatschadenausweis des Landes Steiermark
oder bei den Servicestellen der Stadt Graz
Kontakt
8010 Graz, Schillerplatz 4
Tel: +43 316 872-5440
E-Mail: tech_wirtsch.pruefstelle@stadt.graz.at