Wichtig zu wissen
Seit 2010 müssen alle in Österreich gehaltene Hunde mit einem Microchip gekennzeichnet sein.
Seit 1.1.2025 sind Tierärzt:innen dazu verpflichtet das Tier, nach Implantation des Chips, auch zu registrieren.
Ohne die Kennzeichnung des Tieres kann kein EU-Heimtierausweis ausgestellt werden.
So funktioniert es
Sie kontaktieren die/den Tierärzt:in Ihres Vertrauens und vereinbaren einen Termin, diese informieren Sie auch über die Kosten.
Der Mikrochip wird ambulant in der linken Halsseite des Tieres implantiert. Der darauf befindliche Zahlencode wird vom Haustierärzt:in in einer zentralen Datenbank registriert und hilft, die/den Besitzer:in eines entlaufenen Tieres leichter aufzufinden.
Notwendige Unterlagen: keine
Wenn mit dem Tier aus einem anderen EU-Land oder aus dem EU-Ausland eingereist wird und kein Chip vorhanden sein sollte, wenden Sie sich umgehend an: veterinaerreferat@stadt.graz.at
Fristen + Termine:
Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mit einem Transponder zu kennzeichnen.
Zusätzlich ist jede:r Halter:in von Hunden verpflichtet, das Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe amtlich zu melden.
Die Registrierung in der Heimtierdatenbank wird von der/dem Haustierärzt:in Ihres Vertrauens durchgeführt bitte sprechen Sie die Registrierung in der Datenbank selbständig bei Ihrem Besuch an.
