• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Seite drucken

Puchsteg: Zufußgehen und Radfahren weiter erlaubt!

21.01.2026
Der Puchsteg bleibt als wichtige Verbindung über die Mur erhalten.
Der Puchsteg bleibt als wichtige Verbindung über die Mur erhalten.© Stadt Graz/Fischer

Die wichtige Geh- und Radwegverbindung über die Mur bleibt erhalten. Die Querung der Mur ist somit für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen der Stadt gesichert.

Das Landesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Puchsteg auch weiterhin als öffentlich nutzbarer Weg bestehen bleibt.

Vizebürgermeisterin Judith Schwentner betont die Bedeutung für die Stadt und ihre Bevölkerung:
„Ich freue mich sehr über diesen Erfolg für die Stadt Graz und vor allem für die vielen Grazerinnen und Grazer, die den Puchsteg täglich nutzen."

Damit bleibt für alle, die hier täglich zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine zentrale Verbindung über die Mur gesichert. Der Grund und Boden verleibt bei der privaten Grundstückseigentümerin, die Wege können aber wie gewohnt benutzt werden.

Durch die nun rechtlich gesicherte Entscheidung bleibt die Ost-West-Verbindung über den Puchsteg bestehen. Sie verknüpft die Nord-Süd-Wege entlang der Mur mit den angrenzenden Stadtteilen und wird täglich von vielen Menschen genutzt – sowohl im Alltagsverkehr als auch zur Naherholung. Die Grundstückeigentümerin wird dafür finanziell entschädigt.

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Ihre Kommentare (1)

Diesen Beitrag kommentieren
  • Steuerzahler, 22.01.2026,
    Freude Freude

    Da freu ich mich aber, dass der Steg der vor wenigen Jahren um viel Geld gebaut wurde bleiben darf.

Zuständige Dienststelle