Wichtig zu wissen
Nach dem Nächtigungsabgabe-Landesgesetz sind jene Personen abgabepflichtig, die in einem gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb, auf einem Campingplatz oder in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nehmen.
Einhebungspflichtig sind Unterkunftgeber:innen (Gewerbetreibende, Inhaber:innen, Pächter:innen, Stellvertreter:innen), die auch die ordnungsgemäße Entrichtung vorzunehmen haben.
Von der Abgabe befreit sind:
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;
- Schüler:innen und (Begleit)Personen, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung der Schule (z.B. Schulschikurse, Lehrkurse, Ausflüge) oder zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung Unterkunft nehmen;
- Student:innen und Lehrpersonen einer Hochschule oder Fachhochschule mit einem vorübergehenden Wohnsitz am Studienort;
- Personen, die ununterbrochen länger als 2 Monate in einer Gemeinde Unterkunft nehmen, ab Beginn des 3. Monates;
- Personen, die auf Dauer von ununterbrochen mehr als 14 Tagen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit Unterkunft nehmen.
So funktioniert es + Formular
Füllen Sie bitte die Nächtigungsabgabe-Anmeldung vollständig aus.
In der Jahreserklärung sind sämtliche abgabepflichtige Nächtigungen des vorgenannten Kalenderjahres einzubekennen.
Fristen und Termine
Die Nächtigungsabgabe ist vierteljährlich zu entrichten: 15.1., 15.4., 15.7., 15.10.
Gesetzlicher Abgabetermin der Jahreserklärung: 31. März des Folgejahres.
Kosten
Die Nächtigungsabgabe beträgt:
- Pro Person und Nacht: 2,50 Euro
- Pro Person und Nacht. 2,00 Euro (gilt für Camping-, Wohnwagen- bzw. Mobilheimplätze)
- Pro Person und Nacht: 1,50 Euro (gilt für Schutzhäuser)
Bankverbindung
IBAN: AT69 1400 0862 1002 2823
BIC: BAWAATWW
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-3402
E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at
Ansprechperson
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Christian Schradenecker
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