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Bezirksratssitzungen, -versammlungen und Stadtteilversammlungen

Sprechstunde für Bezirksbewohnerinnen/Bezirksbewohner

Im unmittelbaren Anschluss an jede ordentliche Sitzung des Bezirksrates hält der Bezirksrat am Sitzungsort eine Sprechstunde für Bezirksbewohner:innen ab, wenn nach der Schließung der Sitzung zumindest ein:e Bezirksbewohner:in anwesend ist und die Abhaltung der Sprechstunde verlangt.

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