Wichtig zu wissen
Nach dem Stmk. Nächtigungsabgabegesetz sind jene Personen abgabepflichtig, die in einem gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb, auf einem Campingplatz oder in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nehmen.
Einhebungspflichtig sind Unterkunftgeber:innen (Gewerbetreibende, Inhaber:innen, Pächter:innen, Stellvertreter:innen), die auch die ordnungsgemäße Entrichtung vorzunehmen haben.
Von der Abgabe befreit sind:
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;
- Schüler:innen und (Begleit)Personen, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung der Schule (z.B. Schulschikurse, Lehrkurse, Ausflüge) oder zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung Unterkunft nehmen;
- Student:innen und Lehrpersonen einer Hochschule oder Fachhochschule mit einem vorübergehenden Wohnsitz am Studienort;
- Personen, die ununterbrochen länger als 2 Monate in einer Gemeinde Unterkunft nehmen, ab Beginn des 3. Monates;
- Personen, die auf Dauer von ununterbrochen mehr als 14 Tagen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit Unterkunft nehmen.
So funktioniert es + Formular
Füllen Sie bitte die Nächtigungsabgabe An-/Abmeldung vollständig aus.
In der Jahreserklärung sind sämtliche abgabepflichtige Nächtigungen des vorgenannten Kalenderjahres einzubekennen.
Fristen und Termine
Die Nächtigungsabgabe ist vierteljährlich zu entrichten: 15.1., 15.4., 15.7., 15.10.
Gesetzlicher Abgabetermin der Jahreserklärung: 31. März des Folgejahres.
Kosten
Die Nächtigungsabgabe beträgt:
- Pro Person und Nacht: 2,50 Euro
- Pro Person und Nacht. 2,00 Euro (gilt für Camping-, Wohnwagen- bzw. Mobilheimplätze)
- Pro Person und Nacht: 1,50 Euro (gilt für Schutzhäuser)
Bankverbindung
IBAN: AT69 1400 0862 1002 2823
BIC: BAWAATWW
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-3402
E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at
Ansprechperson
Christian Schradenecker
Tel.: +43 316 872-3444
E-Mail: christian.schradenecker@stadt.graz.at
Adaleta Masnic
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E-Mail: adaleta.masnic@stadt.graz.at
