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Jagdkarte

Wichtig zu wissen

Wer in der Steiermark die Jagd ausüben möchte, der muss im Besitz einer gültigen Jagdkarte sein.

So funktioniert es + Formular

  • Die Voraussetzung für die Ausstellung der Jagdkarte ist die erfolgreich abgelegte Jägerprüfung.
  • Kontaktieren Sie uns unter Tel. +43 316 872-5176 oder 5171
  • Stellen Sie Ihren Antrag zur Jägerprüfung an das Bürger:innenamt.
  • Nach bestandener Prüfung wird die Jagdkarte ausgefolgt.

Notwendige Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Strafregisterauszug
  • Heiratsurkunde (im Falle einer Namensänderung durch Eheschließung)
  • Nachweis des akademischen Grades

Fristen + Termine

theoretische Prüfung: ab 8. Oktober 2025
Schießprüfung: ab 28. Oktober 2028

Anmeldeschluss: 24.9.2025

Kosten

  • 42 Euro feste Gebühren
  • 41,90 Verwaltungsabgaben
  • 135 Euro Jagdkartenabgabe; Mitgliedsbeitrag zur steirischen Jägerschaft und Haftpflichtversicherung
  • 119,- Euro ermäßigte Landesjagdkartenabgabe; Mitgliedsbeitrag zur steirischen Jägerschaft und Haftpflichtversicherung

Hinweis: Etwaige Beilagen und Zeugnisse sind zusätzlich zu vergebühren.

Kontakt

Referat 1 - Recht
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5171
E-Mail: a2recht@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nur nach Terminvereinbarung

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