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Vorbehaltsflächen - Entschädigungsverfahren

LiegenschaftseigentümerInnen, deren Liegenschaften im Flächenwidmungsplan gemäß dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz als Vorbehaltsflächen ausgewiesen sind, können den Antrag auf Entschädigung bzw. Einlösung bei der Abteilung für Immobilien stellen.

Ihre Ansprechpartnerin

Mag.a Sandra Reisinger
Tel.: +43 316 872-2911
Fax: +43 316 872-2909
E-Mail: sandra.reisinger@stadt.graz.at