Quicklinks
- FAQ - Instrumente der Stadtplanung - WAS ist WAS?
 - Stadtentwicklungskonzept
 - 1.0 Räumliches Leitbild
 - Flächenwidmungsplan
 - Bebauungspläne im Entwurf
 - Rechtswirksame Bebauungspläne
 - Gestaltung Öffentlicher Raum
 - Städtebauliche und architektonische Beratung
 - Freiraumplanung
 - Infoblatt Außenanlagenplan
 - Stadtentwicklung in Zahlen
 - Bebauungsstudien und Empfehlungen für „Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete" im 1.0 Räumlichen Leitbild
 - Studie Grazer Wohnbau
 - Grünflächenfaktor: Verordnung und Formular
 
Kontakt
Stadtplanungsamt8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-4701
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: stadtplanungsamt@stadt.graz.at
Standort
8020 Graz, Europaplatz 20Erreichbarkeit
ÖV: alle Graz Linien Richtung Hauptbahnhof
 Parkplätze: kostenpflichtige Tiefgarage im Haus bzw. gebührenpflichtige Kurzparkzonen
 Barrierefreier Zugang: Behindertenparkplatz in der Finkengasse, Behindertenlift
Öffnungszeiten
Sie erreichen uns telefonisch unter +43 316 872-4701 oder -4702 sowie für die Abgabe von Unterlagen von Montag - Donnerstag 8.00 - 15.00 Uhr und Freitag 8.00 - 12.30 Uhr.
Beratungen finden nur in der Parteienverkehrszeit bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung statt.
Parteienverkehrszeiten
Termine mit Referent:innen vorzugsweise nach telefonischer Terminvereinbarung am 
Dienstag 8.00 - 14.00 Uhr.

Leitung
Dipl.-Ing. Bernhard InningerSekretariat:
Elisabeth Veigl
Tel: +43 316 872-4701
Fax: +43 316 872-4709
E-Mail: elisabeth.veigl@stadt.graz.at
Aufgaben
- Verfahren der Örtlichen Raumplanung - Stadtentwicklungskonzept und 1.0 Räumliches Leitbild
 - Verfahren der Örtlichen Raumplanung - Flächenwidmungsplan
 - Verfahren der Örtlichen Raumplanung - Sachbereiche (Kommunales Energiekonzept, Fernwärmeanschlussbereiche, Sachprogramm Grünraum, Sachprogramm Grazer Bäche)
 - Erstellen von Bebauungsplänen
 - Städtebauliche/Raumplanerische Gutachten in Bauverfahren
 - Gestaltung des öffentlichen Raumes
 - Durchführung von städtebaulichen/architektonischen Wettbewerben
 - Bauplatzeignungen
 - Festlegung von Bebauungsgrundlagen gemäß §18 des Steiermärkischen Baugesetzes
 - Grundstücksteilungen/Vereinigungen
 - Grundstücksbeurteilungen nach dem Wohnbauförderungsgesetz
 
