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Veranstaltungen auf städtischen Liegenschaften

Kontakt

Abteilung für Immobilien | Veranstaltungen auf städtischen Liegenschaften
Tummelplatz 9/3, 8010 Graz

Tel: +43 316 872-2935
E-Mail: immobilien@stadt.graz.at

Standort

Tummelplatz 9/3, 8010 Graz

Erreichbarkeit

Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo - Do 8.00 - 15.00 Uhr Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Ihre Ansprechpartner

Ing. Mag. Matthias Holzer
Tel.: 0316 872 2935
Mobil: 0664 60 872 2935
E-Mail: matthias.holzer@stadt.graz.at

Eva Golser
Tel.: 0316 872-2931
Mobil: 0664 60 872 2931
E-Mail: eva.golser@stadt.graz.at

Übergeordnete Stelle

Aufgaben

Grundsätzlich sind alle öffentlichen Veranstaltungen nach dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz 2012 je nach Umfang melde-, anzeige- oder bewilligungspflichtig. Die Abteilung für Immobilien tritt als Verfügungsberechtigte bzw. Grundeigentümervertreter für die städtischen Park- und Grünanlagen sowie Bezirkssportplätze auf und erteilt die privatrechtlichen Genehmigungen.

Für die Nutzung der Park- und Grünanlagen wird ein Nutzungsentgelt eingehoben. Das Nutzungsentgelt errechnet sich aus der tatsächlich beanspruchten Fläche. Mindest- und Maximalentgelt ergeben sich ebenfalls aus der Entgeltregelung für die Benutzung öffentlichen Gutes.

Das schriftliche Ansuchen mit den erforderlichen Unterlagen ist spätestens 6 Wochen vor Durchführung der Veranstaltung einzureichen.

Veranstaltungen in Grünanlagen dürfen grundsätzlich nur im Zeitraum vom 15. April bis 31. Oktober in der Zeit zwischen 08.00 und 22.00 Uhr stattfinden. Lärmerzeugende Auf- und Abbauarbeiten dürfen grundsätzlich nur zwischen 6.00 und 23.00 Uhr erfolgen.

Da der Schloßberg, der Stadtpark und der Metahofpark als geschützte Landschaftsteile ausgewiesen sind, bedarf es bei Veranstaltungen zwingend einer naturschutzrechtliche Bewilligung.

Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz
Referat für Umwelt- und Gesundheitsrecht, Tel. +316 872 5016
Europaplatz 20 | 8020 Graz

Ergänzende Informationen finden Sie in der Grünanlagenverordnung.

Zonenpläne für Veranstaltungsflächen:

Augarten
Stadtpark
Volksgarten 

Hier gelangen Sie zum online Bewilligungsformular.

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