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Grundstücksbeurteilungen nach dem Wohnbauförderungsgesetz (WBF 9S)

Wichtig zu wissen

Wohnbaugesellschaften, welche um Förderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz ansuchen (Beibringung des WBF 9S) erhalten auf Antrag dazu vom Stadtplanungsamt ein raumplanerisches Gutachten.

Notwendige Unterlagen

Allgemeine Informationen zur Förderungen des Landes Steiermark für Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und Wohnheime finden Sie hier.

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