HINWEIS! Derzeit ist keine Annahme von neuen Förderanträgen möglich. Die aktuell eingebrachten und in Bearbeitung befindlichen Förderansuchen schöpfen den beschlossenen Budgetrahmen aus.
Wichtig zu wissen
- Die Förderung von thermischen Solaranlagen beträgt 100 Euro pro m² Aperturfläche (unverdeckte Nutzfläche), jedoch maximal 2.000 Euro je Wohneinheit.
- Die Aperturfläche muss mindestens 4 m² betragen.
- Die Solaranlage muss für Gebäude, die überwiegend Wohn- oder Vereinszwecken dienen, Warmwasser und/oder Raumwärme bereitstellen.
- Kollektorflächen wie z.B. für die Beheizung von Schwimmbädern oder die ausschließliche Einspeisung in ein Fernwärmenetz sind von der Förderung ausgenommen.
- Die Anlage muss so ausgelegt sein, dass der Warmwasserbedarf im Sommerhalbjahr durch die Solaranlage weitestgehend abgedeckt wird.
- Es gelten die Förderrichtlinien.
So funktioniert es + Formulare
- Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
- Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
- Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen.
- Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden.
- Es ist das Antragsformular zu verwenden.
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege.
- Rechnungen können bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden.
- Technischer Anlagenbericht mit erwartetem thermischen Solar-Ertrag.
- Lageplan
- Foto der fertiggestellten Anlage.
Fristen und Termine
- Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
- Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at