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Umweltförderung Fernwärme-Heizungsumstellung

Wichtig zu wissen

Wer in Graz auf Fernwärme umstellt, kann im Umweltamt eine Förderung beantragen. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur guten Luftqualität geleistet.

Für Wohnungen (Förderung nach sozialen Kriterien):
Richtlinie für die Förderung von Heizungsumstellungen nach sozialen Kriterien vom 16.11.2023

Für Fernwärme-Hausanlagen (Förderung ohne soziale Einkommenskriterien):
Richtlinie für die Förderung von Fernwärme-Hausanlagen-Heizungsumstellung vom 16.11.2023

So funktioniert es + Formular

Die Höhe der Förderung für Wohnungsinstallationen ist einkommensabhängig und kann zwischen 30% und 100% der anerkannten Investitionskosten betragen. Die Förderung für Hausanlagen und Warmwasserbereitung ist einkommensunabhängig.

Sofern ein Fernwärme-Anschluss wirtschaftlich-technisch nicht möglich ist, kann im Zusammenhang mit einer einkommensabhängigen Förderung für Wohnungsinstallationen auch die Umstellung auf zentrale Erdgasheizung gefördert werden.

Für Wohnungen (Förderung nach sozialen Kriterien) und 
für Fernwärme-Hausanlagen (Förderung ohne soziale Einkommenskriterien):

Förderantrag online (Auswahl der Förderart im Formular)

Notwendige Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Gov nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Alle zur Bearbeitung ihres Förderantrages erforderlichen Dokumente

Für Wohnungen bei Förderung nach sozialen Einkommenskriterien

  • Ansuchen als Privatperson: Geburtsdatum
  • Bericht zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens

Für Hausanlagen

  • Ansuchen als Privatperson: Geburtsdatum (zur Kontrolle im ZMR)
  • Ansuchen als Unternehmen: KUR (gemäß Firmenbuchnummer FBN, Zentrales Vereinsregister)

Mit einem Förderantrag müssen Sie als Förderwerber:in auch Ihre Bankverbindung bekannt geben.

Fristen und Termine

  • Beim Antrag auf Förderung der Umstellung auf Fernwärme nach sozialen Kriterien und auf Fernwärme-Hausanlagen darf die Rechnung NICHT älter als 12 Monate sein.
  • Beim Antrag auf Förderung der Umstellung auf Fernwärme-Hausanlagen-Nachverdichung darf die Rechnung NICHT älter als 6 Monate sein.
  • Bei der Umstellung auf Fernwärme-Hausanlagen von Großanlagen (ab 5 Wohnungen) kann eine Fördersummenreservierung („Zusicherung") beantragt werden.

Diese Förderung ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 4 der ggst. Förderrichtlinie).  

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

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