Wichtig zu wissen
Mit dem Grazer Windelscheck soll der Ankauf von waschbaren und wiederverwendbaren Windeln erleichtert werden und damit der Abfallanfall in der Wickelphase eines Kindes reduziert werden.
Die Stadt Graz gewährt Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit Hauptwohnsitz in Graz, deren Kind/er nicht älter als 12 Monate sind und ebenfalls in Graz mit Hauptwohnsitz gemeldet ist/sind, eine Förderung zum Ankauf waschbarer und wiederverwendbarer Windeln (Mehrwegausstattungen, ausgenommen Mullwindeln/Spucktücher).
Die Fördersumme beträgt 80 € für Windeln, die mindestens diesem Einkaufswert entsprechen.
Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung vom 15.12.2022
Notwendige Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Gov nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Vorlage der detailliert aufgeschlüsselten Rechnung, nicht älter als 12 Monate
- Geburtsurkunde des Kindes
Fristen und Termine:
Diese Förderung ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 4 der ggst. Förderrichtlinie).
Das Förderansuchen muss spätestens 12 Monate nach Geburt des Kindes eingebracht werden.
Rechnungen können bis zu 12 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at