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Heiraten / Verpartnern in Graz

Standesamt, Anmeldung, Trauungssaal

Wichtig zu wissen

Machen Sie einen virtuellen Rundgang durch den Trauungssaal - klicken Sie aufs Bild.
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Trauungssaal
© Stadt Graz/Fischer

Sehr geehrte Paare! 

Bevor Sie sich das Ja-Wort geben können, muss in einem Ermittlungsverfahren geprüft werden, ob Sie die Ehe oder Verpartnerung rechtswirksam schließen dürfen.
Dieses Verfahren nennt sich "Ermittlung der Ehefähigkeit" bzw. "Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft eingehen zu können". Dieses Ermittlungsverfahren ist bei jedem Standesamt im Bundesgebiet möglich, unabhängig vom Wohnort.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir auf Grund des hohen Andrangs bei uns als größtem Standesamt Österreichs Termine für Eheschließungen oder eingetragene Partnerschaften frühestens in drei Monaten anbieten können!

Weitere wichtige Informationen:

Welche Vorkehrungen gelten derzeit im Rathaus aufgrund der Corona-Pandemie?

  • das Tragen einer FFP2-Maske wird weiterhin empfohlen

    Bitte beachten Sie die Hinweisschilder im Gebäude des Rathauses!
  • Für häufiges Lüften wird gesorgt
  • Desinfektionsspender stehen zur Verfügung

Bitte um Beachtung der Maßnahmen der Stadt Graz im Parteienverkehr während der Covid19-Pandemie.

So funktioniert es

Wir bitten Sie, vor der Terminreservierung folgende wichtige Information genau durchzulesen:
Durch die Terminreservierung wird gleichzeitig auch ein Antrag auf Ermittlung der Ehefähigkeit/Partnerschaftsfähigkeit (Aufgebot) im Grazer Standesamt gestellt. Gemäß §14 TP 17 bzw. §14 TP 18 GebG 1957 wird eine Antragsgebühr von mindestens € 50,-- fällig. Diese Gebühr ist bei Reservierung über den Trauungskalender sofort mittels Kreditkarte (Visa / Mastercard / American Express) zu bezahlen.

Sollte

  • das Ermittlungsverfahren doch nicht im Standesamt der Stadt Graz durchgeführt oder
  • die Hochzeit abgesagt werden,

ist eine Rückerstattung aus rechtlichen Gründen nicht möglich

ACHTUNG! Wenn Sie die Ermittlung auch in einem anderen Standesamt beantragen, ist die Antragsgebühr nochmals fällig.

***

1) Sie wollen im Trauungssaal im Grazer Rathaus oder im Büro einer Standesbeamtin/eines Standesbeamten heiraten und werden auch das vorangehende Ermittlungsverfahren in Graz durchführen lassen?

Buchen Sie bitte gleich hier Ihren Wunschtermin:

Zum Online-Trauungskalender

***

2) Sie werden in Graz heiraten, aber das Ermittlungsverfahren wird oder wurde bereits in einem anderen Standesamt erledigt?

Zur Vereinbarung Ihres Hochzeitstermins / Termin zur Verpartnerung rufen Sie uns unter der Nummer +43 316 872-5152 an oder schicken Sie uns eine Mail

***

3) Sie wollen eine Location für eine Exklusivtrauung buchen?

Für Informationen zu unseren ausgewählten exklusiven und romantischen Locations klicken Sie hier.

 ***

4) Sie wollen in einem anderen Standesamt im Bundesgebiet oder im Ausland heiraten, aber in Graz die rechtliche Vorprüfung, das sogenannte Ermittlungsverfahren durchführen?

Zur Antragstellung klicken Sie bitte hier
Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis finden Sie hier

***

5) Sie erledigen die Anmeldung zur Trauung/Verpartnerung lieber persönlich?
Buchen Sie bitte einen Termin und kommen Sie mit Ihren Unterlagen ins Pass- und Urkundenservice der Stadt Graz. 
Falls Sie dazu noch Fragen haben, sind wir gerne unter der Nummer +43 316 872-5152 für Sie da. 
Eine Terminreservierung ist unbedingt notwendig!

Achtung, eine Antragstellung per E-Mail auf Eheschließung/Verpartnerung und die zugehörigen Ermittlungsverfahren  ist nach § 13, Abs. (2) AVG 1991 nicht vorgesehen.

     Bürger:innenamt, Pass- und Urkundenservice
     Schmiedgasse 26, 8011 Graz, in der Passage im Erdgeschoss

     E-Mail: standesamt@stadt.graz.at
     Tel des Info-Point des Standesamtes: +43 316 872-5152 und +43 316 872-5153

    

Notwendige Unterlagen

Volljährige Verlobte/Partnerschaftswerber:innen:
a) amtlich gültiger Lichtbildausweis
b) Geburtsurkunde 
c) Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde der letzten Vorehe/Verpartnerung
d) Nachweis der Auflösung der letzten Ehe/Verpartnerung*, das sind Scheidungs-, Aufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde.
e) Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländer:innen: Reisepass usw.)
f) Nachweis des Wohnsitzes - gegebenenfalls des Aufenthaltes (für Personen die keinen Wohnsitz in Österreich haben)
g) Nachweis des akademischen Grades oder der Standesbezeichnung (z.B."Ing.")
h) eventuell Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

*Laut Empfehlung des Bundesministeriums für Inneres vom 20.12.2018: eingetragene Partner, deren Partnerschaft vor 31.12.2018 begründet wurde, können ab 1.1.2019 miteinander die Ehe schließen, ohne dass zuvor ihre eingetragene Partnerschaft aufgelöst werden muss.
Ebenso kann ein verheiratetes Paar, dessen Ehe vor dem 31.12.2018 geschlossen wurde, ab 1.1.2019 miteinander die eingetragene Partnerschaft begründen, ohne dass zuvor die Ehe aufgelöst werden muss.

Die unter b), c), d), e) und g) angeführten Dokumente müssen nur vorgelegt werden, wenn Ihre Daten noch nicht vollständig im zentralen Personenstandsregister freigegeben sind.

Minderjährige Verlobte:
a) Gerichtsbeschluss über die Ehemündigerklärung
b) Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder Gerichtsbeschluss mit dem die Einwilligung ersetzt wird.

Minderjährige Partnerschaftswerber:innen:
Eine eingetragene Partnerschaft kann erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit eingegangen werden.

Fremde Staatsangehörige zusätzlich zu bereits oben genannten:
a) Bestätigung der Ehefähigkeit/Fähigkeit eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können (Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung, Affidavit - nicht älter als 6 Monate) der zuständigen Heimatbehörde.
Hinweis: zur Besorgung der notwendigen Unterlagen, kann oftmals die Vertretungsbehörde des Heimatstaates: Botschaft oder Konsulat weiterhelfen
b) Nachweis der Staatsangehörigkeit - gültiger Reisepass

Fremdsprachige Urkunden
Urkunden die nicht international oder in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen von einem/einer gerichtlich beeideten Dolmetscher:in übersetzt werden. In bestimmten Fällen ist eine diplomatische Beglaubigung bzw. das Anbringen einer Apostille erforderlich.

Fristen + Termine

Nach Abschluss dieses Ermittlungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, in den nachfolgenden 6 Monaten in jeder Gemeinde in Österreich zu heiraten bzw. sich verpartnern zu lassen.

Die Terminfixierung der Trauung/Verpartnerung erfolgt durch eine/n Standesbeamt:in, welcher mit Ihnen in Kontakt treten wird und einen individuellen Gesprächstermin, zum Abschluss der rechtlichen Prüfung vereinbart. Dabei sind die weiteren Gebühren zu bezahlen.

Kosten

Bereits bei Antragsstellung für das Ermittlungsverfahren sind Gebühren in der Höhe von € 50,- bzw. € 130,- fällig.
Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

Diese Gebühren entstehen für die notwendige rechtliche Prüfung auf etwaige Ehe- oder Partnerschaftshindernisse. 

Die weiteren Kosten bzw. Gebühren und Mieten sind vom Ort der Trauung und anderen Faktoren abhängig. Über die Gebühren informiert Sie unser Referat gerne unter Tel.: +43 316 872-5152.
Sie können diese Abgaben in bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte (Mastercard/Eurocard, Diners Club, American Express, Visa und Jcb) zahlen, beziehungsweise bei Reservierung über den Trauungskalender mittels Kreditkarte (Visa / Mastercard / American Express).

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Datenschutzrechtliche Informationen und Datenschutzerklärung

Musik

Für Hochzeiten im Trauungsaal des Rathauses: Classic | Mixed CD 1 | Mixed CD 2

Rechtsinformation vor der Eheschließung

Das Standesamt Graz bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Katholischen Familienverband Steiermark und der Rechtsanwaltskammer Steiermark eine kostenlose Rechtsberatung für Brautpaare an. Diese findet 4 mal im Jahr im Trauungssaal des Grazer Rathauses statt. 

Rechtsberatung vor Eheschließung

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