- Kommunalsteuergesetz (1 MB!)
Wichtig zu wissen
- UnternehmerInnen, die in einer im Stadtgebiet von Graz gelegenen Betriebsstätte DienstnehmerInnen beschäftigen, haben unter Berücksichtigung von Freibetrag (1.095 Euro) und Freigrenze (1.460 Euro), die Kommunalsteuer in Höhe von 3 % der Bruttolohnsumme zu entrichten.
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Anmeldung zur Kommunalsteuer durchzuführen.
- Die Kommunalsteuer ist eine Selbstbemessungsabgabe und bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten (gesetzliche Fälligkeit).
- Die Bankverbindung für die Überweisung der Kommunalsteuer lautet:
IBAN: AT30 1400 0862 1003 3710
BIC: BAWAATWW - Gemeindekennziffer der Stadt Graz: 60101
So funktioniert es + Formular
Kommunalsteuer-Erklärung unter: www.bmf.gv.at (KommSt1, KommSt2)
Vorgangsweise bei Telebanking-Zahlungen
Bei allen Zahlungen auf elektronischem Weg führen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse folgenden 12-stelligen Code (Kundendatenfeld) an, damit die Einzahlung eindeutig zugeordnet werden kann:
10 Kommunalsteuer
0 Beispiel für das Jahr 2020
01 Beispiel für die Zahlung Jänner
4 dient der Systemerkennung
000000 individuelle Kommunalsteuernummer
Diese Zahlenkolonne ändert sich monatlich durch die betreffende Zuordnung (Bsp. Jänner 2018: 108014000000). Bei Einzahlungen mit Zahlschein sind der betreffende Zeitraum (Monat/Jahr) und die Kommunalsteuernummer anzuführen.
Vorsicht
Rückstände, Aufrollungen und Nebengebühren sind gesondert einzuzahlen!
Fristen + Termine
Die gesetzliche Fälligkeit für die Überweisung der Kommunalsteuer ist der 15. des Folgemonats.
Der gesetzliche Abgabetermin für die Kommunalsteuer-Erklärung ist der 31. März des Folgejahres (über Finanz-Online).
Vorsicht
Die Erklärung ist auch dann abzugeben, wenn die Steuer noch nicht entrichtet ist, oder keine steuerpflichtige Lohnsumme (Leermeldung) angefallen ist.
Kosten
- Säumniszuschlag (bei verspäteter Zahlung)
- Mahngebühr (bei unterlassener Zahlung)
- Verspätungszuschlag (bei verspäteter Einreichung der Jahreserklärung)
- Verwaltungsstrafe (Verletzung einer abgabenrechtlichen Verpflichtung)
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-3440
E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at
Ansprechpersonen
Andrea Gössler
Tel.: +43 316 872-3450
E-Mail: andrea.goessler@stadt.graz.at
Hildegund Jaritz
Tel.: +43 316 872-3452
E-Mail: hildegund.jaritz@stadt.graz.at
Renate Walland
Tel.: +43 316 872-3453
E-Mail: renate.walland@stadt.graz.at
Mona Eichholzer
Tel.: +43 316 872-3446
E-Mail: mona.eichholzer@stadt.graz.at
Neuanmeldungen
Herma Tacer
Tel.: +43 316 872-3454
E-Mail: herma.tacer@stadt.graz.at