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Nächtigungsabgabe

Wichtig zu wissen

Nach dem Nächtigungsabgabe-Landesgesetz sind jene Personen abgabepflichtig, die in einem gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb, auf einem Campingplatz oder in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nehmen.

Einhebungspflichtig sind Unterkunftgeber:innen (Gewerbetreibende, Inhaber:innen, Pächter:innen, Stellvertreter:innen), die auch die ordnungsgemäße Entrichtung vorzunehmen haben.

Von der Abgabe befreit sind:

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;
  • Schüler:innen und (Begleit)Personen, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung der Schule (z.B. Schulschikurse, Lehrkurse, Ausflüge) oder zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung Unterkunft nehmen;
  • Student:innen und Lehrpersonen einer Hochschule oder Fachhochschule mit einem vorübergehenden Wohnsitz am Studienort;
  • Personen, die ununterbrochen länger als 2 Monate in einer Gemeinde Unterkunft nehmen, ab Beginn des 3. Monates;
  • Personen, die auf Dauer von ununterbrochen mehr als 14 Tagen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit Unterkunft nehmen.

So funktioniert es + Formular

Füllen Sie bitte die Nächtigungsabgabe-Anmeldung vollständig aus. 

In der Jahreserklärung sind sämtliche abgabepflichtige Nächtigungen des vorgenannten Kalenderjahres einzubekennen.

Notwendige Unterlagen

Entsprechend den Hinweisen im jeweiligen Formular.

Fristen und Termine

Die Nächtigungsabgabe ist vierteljährlich zu entrichten: 15.1., 15.4., 15.7., 15.10.

Gesetzlicher Abgabetermin der Jahreserklärung: 31. März des Folgejahres.

Kosten

Die Nächtigungsabgabe beträgt:

  • Pro Person und Nacht: 2,50 Euro
  • Pro Person und Nacht. 2,00 Euro (gilt für Camping-, Wohnwagen- bzw. Mobilheimplätze)
  • Pro Person und Nacht: 1,50 Euro (gilt für Schutzhäuser)

Bankverbindung
IBAN: AT69 1400 0862 1002 2823
BIC: BAWAATWW

Kontakt

Abteilung für Gemeindeabgaben
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-3402
E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr - nach Terminvereinbarung

Ansprechperson

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