Wichtig zu wissen

Sie können nicht mehr mit Bus oder Bahn fahren, weil Ihre Gesundheit es nicht mehr zulässt? Dann unterstützt die Stadt Graz Sie mit einer kostenlosen Taxi‑Karte. So bleiben Sie flexibel und kommen sicher ans Ziel.
Dazu müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Graz
- einen ärztlichen Nachweis über die Mobilitätseinschränkung, dass eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist,
- haben das 18. Lebensjahre vollendet,
- sind SozialCard-Inhaber:in oder von der ORF Haushaltsabgabe befreit,
- Ihr Haushaltsnettoeinkommen liegt unter dem jeweiligen Grenzwert für die ORF-Haushaltsabgabe (Einkommen - ORF Beitrag),
- Sie haben kein eigenes Auto,
- Sie haben keine SozialCard Mobilität.
Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie Taxikostenzuschuss
So funktioniert es + Formular
- Füllen Sie das Online-Antragsformular oder das PDF-Formular aus.
- Schicken Sie uns das ausgefüllte Formular mit den notwendigen Unterlagen. Entweder per Post oder E-Mail.
- Wenn Sie persönlich ins Senior:innenbüro kommen, können Sie vorab online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
- Ihre Unterlagen werden umgehend geprüft. Wenn Sie einen Anspruch haben, schicken wir Ihnen die Taxi-Karte zu.
Diese ist mit einem Guthaben von bis zu 432 Euro pro Halbjahr aufgeladen. Das Guthaben kann in diesem Zeitraum für beliebig viele Fahrten verwendet werden. Es gibt kein Limit für einzelne Fahrten. Die Karte ist bei teilnehmenden Taxiunternehmen im Raum Graz und Graz-Umgebung gültig.
Hinweis: Sagen Sie vor der Fahrt, oder beim Bestellen des Taxis, dass Sie mit der Taxi-Karte zahlen wollen.
Notwendige Unterlagen
- Online Antragsformular oder Druck-Antragsformular,
- Passfoto,
- amtlicher Lichtbildausweis,
- Kopie der ORF Haushaltsabgabenbefreiung, oder Kopie der SozialCard oder aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen,
- Ärztliche Bestätigung oder
- wenn vorhanden die Kopie des Behindertenausweises.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass im Antragsformular durch einen Arzt/eine Ärztin, die Unzumutbarkeit für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bestätigt werden muss.
Wenn Sie einen Behindertenausweis besitzen, der den Vermerk „Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar" aufweist, entfällt die Verpflichtung zur ärztlichen Bestätigung. In diesem Fall legen Sie bitte eine Kopie von beiden Seiten ihres Behindertenausweises bei.
Folgendes zählt nicht zum Einkommen:
- Pflegegeld
- Unfallrenten
- Bezüge vom Sozialministeriumservice (Kriegsopferrenten, Heeresversorgungsrenten, Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten)
- Leistungen aufgrund des Familienentlastungsausgleichsgesetztes 1967 (z.B. Familienbeihilfe)
Kontakt
8020 Graz, Stigergasse 2
Tel: +43 316 872-6390
E-Mail: senioren@stadt.graz.at
Wie bestelle ich ein Taxi?
Das Taxi bestellen Sie ganz normal bei den Grazer Taxiunternehmen.
Das Taxiunternehmen braucht von Ihnen:
- die Adresse, von der Sie das Taxi abholen soll
- die Information, dass Sie mit Taxi-Karte bezahlen wollen.
Für Rollstuhlfahrer:innen
Rollstuhlfahrer:innen bestellen das Taxi unter der Nummer 878.
Das Taxiunternehmen muss wissen:
- ob der Rollstuhl als Gepäckstück mitgenommen wird
- ob Sie bei der Wohnungstür abgeholt werden
Der/die Taxi-Fahrer:in hilft Ihnen auf Verlangen von der Wohnung bis zum Taxi und ist Ihnen auch beim Ein-und Aussteigen behilflich.
Hinweis: Wollen Sie in der Zeit von Null bis Sechs Uhr mit dem Taxi fahren und Ihren Rollstuhl mitnehmen? Bestellen Sie diese Fahrt mindestens 24 Stunden vorher! Die Taxi-Zentrale sagt Ihnen, ob die Fahrt möglich ist.
Wenn Sie in ein Taxi an einem Taxistand einsteigen, zeigen Sie bitte vor Fahrtantritt Ihre Taxi-Karte.
Wie bezahle ich das Taxi mit der Taxi-Karte
Vor Fahrtbeginn zeigen Sie dem Lenker/der Lenkerin Ihre Taxi-Karte. Sie bezahlen direkt im Taxi mit der Taxi-Karte.
Hinweis: Die Taxi-Karte können nur Sie selbst benutzen, eine Weitergabe an Dritte ist verboten.
Nach der Fahrt scannen die Taxi-Lenker:innen die Karte und erfassen den Fahrbetrag online.
Zur Bestätigung der Buchung, erhalten Sie eine Information per SMS, sofern Sie eine Mobilfunknummer angegeben haben. Zusätzlich gibt auch das Taxi-Personal das verbleibende Guthaben bekannt.
Zur Dokumentation stellt das Taxipersonal einen Beleg aus, den Sie oder Ihre Begleitperson bitte unterschreiben.
Für eine Begleitperson, einen Rollstuhl oder Gepäck entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Guthaben, das Sie zum Ende des Halbjahres nicht verbraucht haben, verfällt automatisch. Neues Guthaben wird automatisch mit 1. Juli aufgeladen. Die Aufladung im Jänner erfolgt nach dem Gemeinderatsbeschluss.

