HINWEIS! Derzeit ist keine Annahme von neuen Förderanträgen möglich. Die aktuell eingebrachten und in Bearbeitung befindlichen Förderansuchen schöpfen den beschlossenen Budgetrahmen aus.
Wichtig zu wissen
Gefördert werden:
- Fahrradständer ohne Überdachung mit 20 % der anrechenbaren Anschaffungskosten bis zu einem maximalen Förderbetrag von 35 Euro pro Fahrradabstellplatz.
- Überdachte Fahrradabstellplätze und Fahrradboxen mit oder ohne Ladestationen für E‑Bikes zu 20 % der anrechenbaren Anschaffungskosten bis zu einem maximalen Förderbetrag von 470 Euro pro Fahrradabstellplatz.
- Bei nachgewiesenem Einsatz von Ökostrom zum Laden von E-Bikes wird ein zusätzlicher einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 50 Euro gewährt.
- Bei nachweislicher Reduktion rechtmäßig bestehender PKW-Stellplätze bei Unternehmen wird ein zusätzlicher einmaliger Bonus in Höhe von 150 Euro pro aufgelassenem PKW-Abstellplatz gewährt.
Nicht gefördert werden jedenfalls:
- Die Herstellung eines tragfähigen Untergrundes (Fundament)
- Die Adaptierung eines Raumes für die Schaffung einer überdachten Anlage
- Fahrradabstellanlage/n ohne eine kombinierte Vorderrad- und Rahmenhalterung
- Alle Arten von Hängevorrichtungen und Wandhalterungen für Fahrräder
So funktioniert es + Formular
- Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
- Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
- Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen.
- Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden.
- Es ist das Antragsformular zu verwenden.
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege.
- Rechnungen können bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden.
- Berechtigungsnachweis gem. §5 Abs 3 der Förderungsrichtlinie.
- Fotonachweis.
- Bei zusätzlicher Förderung durch das Land Steiermark beachten Sie §12 der Förderungsrichtlinie.
Fristen + Termine
- Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2026 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
- Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at
