Wichtig zu wissen
Für die Anschaffung von betrieblichen sowie privaten (Vereine und Hausgemeinschaften von mind. 3 Haushalten) Lastenfahrrädern (Transportfahrrädern) gewährt die Stadt Graz einen nicht rückzahlbaren Zuschuss (De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung 1998/2006 der Europäischen Kommission).
Richtlinie für die Förderung von Lastenfahrrädern vom 15.12.2022
So funktioniert es + Formular
Gefördert wird mit 50 % der anerkannten Anschaffungskosten bis zu einem Maximalbetrag von 1.000 Euro pro Rad.
Notwendige Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Gov nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Alle zur Bearbeitung ihres Förderantrages erforderlichen Dokumente
Mit einem Förderantrag müssen Sie als Förderwerber:in auch Ihre Bankverbindung bekannt geben.
Fristen + Termine
Diese Förderung ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 der ggst. Förderrichtlinie).
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zum Thema „Mobilität mit einem Lastenfahrrad" in der Stadt Graz bekommen sie u.a. unter:
Das Lastenrad Graz: https://www.das-lastenrad.at/
Verleihstation Jugend am Werk: http://jaw.or.at
Culture Exchange Graz: Culture Exchange Graz auf Facebook
Radland Steiermark: www.radland.steiermark.at
Sollten auch Sie hilfreiche, fachspezifische Infos zur Mobilität mit dem Lastenfahrrad haben, können Sie sich gerne im Umweltamt melden.