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Umweltförderung Fahrräder: Lastenfahrräder

Wichtig zu wissen

Für die Anschaffung von betrieblichen sowie privaten (Vereine und Hausgemeinschaften von mind. 3 Haushalten) Lastenfahrrädern (Transportfahrrädern) gewährt die Stadt Graz einen nicht rückzahlbaren Zuschuss (De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung 1998/2006 der Europäischen Kommission).

Richtlinie für die Förderung von Lastenfahrrädern vom 16.11.2023

So funktioniert es + Formular

Gefördert wird mit 50 % der anerkannten Anschaffungskosten bis zu einem Maximalbetrag von 1.000 Euro pro Rad.

Förderantrag online

Notwendige Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Gov nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Alle zur Bearbeitung ihres Förderantrages erforderlichen Dokumente

Mit einem Förderantrag müssen Sie als Förderwerber:in auch Ihre Bankverbindung bekannt geben.

Fristen + Termine

Diese Förderung ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 der ggst. Förderrichtlinie).

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zum Thema „Mobilität mit einem Lastenfahrrad" in der Stadt Graz bekommen sie u.a. unter:

Das Lastenrad Graz: https://www.das-lastenrad.at/

Verleihstation Jugend am Werk: http://jaw.or.at

Culture Exchange Graz: Culture Exchange Graz auf Facebook

Radland Steiermark: www.radland.steiermark.at 

Sollten auch Sie hilfreiche, fachspezifische Infos zur Mobilität mit dem Lastenfahrrad haben, können Sie sich gerne im Umweltamt melden.

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