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Umweltförderung: Reparaturmaßnahmen

Wichtig zu wissen

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 15.12.2022 fördert die Stadt Graz Reparaturinitiativen (Repair-Cafés) und Reparaturdienstleistungen an Elektrogeräten inkl. Akkumulatoren (es erfolgt keine Förderung durch die Stadt Graz, solange es eine vergleichbare Förderung des Bundes oder Landes gibt - § 4 Abs. 3 dieser Förderrichtlinie beachten).

ACHTUNG: Die Grazer Förderung von Reparaturdienstleistungen an Elektrogeräten inkl. Akkumulatoren ist ausgesetzt. (Stand: 17. Juli 2023). Mehr Informationen zur Bundesförderaktion unter: www.reparaturbonus.at

Diese Förderung dient der Ressourcenschonung durch Wiederverwendung von grundsätzlich noch gebrauchsfähigen Gegenständen (ReUse). Dazu soll die Tätigkeit des Reparierens wieder stärker hervorgehoben werden und gemeinschaftliche Reparaturinitiativen gefördert werden.

Die Förderung von Reparaturmaßnahmen dient neben dem (gemeinschaftlichen) Reparieren von defekten, aber noch reparierbaren Gegenständen und damit der Erhöhung der Lebensdauer dieser Gegenstände auch der Bewusstseinsbildung.

So funktioniert es + Formulare

Alle nötigen Informationen zur Vorgangsweise finden Sie unter den Menüpunkten Reparaturinitiativen ("Repair-Café")" bzw. Reparaturdienstleistungen (siehe unten).

Förderantrag Reparaturinitiativen online (Repair Cafés)
Reparaturbonus Österreich (Förderaktion des Klimaschutzministeriums)

Notwendige Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Gov nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:

Alle nötigen Informationen über einzureichende Unterlagen finden Sie in der Richtlinie für die Förderung von Grazer Reparaturmaßnahmen ab 5. November 2020 unter Abschnitt II - Besondere Förderbestimmungen § 12 Vorzulegende Unterlagen A) Reparaturinitiativen B) Reparaturdienstleistungen (aktuell ausgesetzt; Stand: 17. Juli 2023).

Fristen + Termine

Diese Förderung ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 4 der ggst. Förderrichtlinie).

  • A) Reparaturinitiativen (Repair Cafés)
    Rechnungen können bis zu 12 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden.
  • B) Reparaturdienstleistungen (an Elektrogeräten und Akkumulatoren)
    Die Grazer Förderung von Reparaturdienstleistungen an Elektrogeräten inkl. Akkumulatoren ist ausgesetzt. (Stand: 17. Juli 2023)

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Reparaturinitiativen ("Repair-Café")

Reparaturinitiativen sind Treffen, bei denen mehrere Teilnehmer für sich alleine, gemeinsam mit anderen, oder unter Anleitung von ehrenamtlichen HelferInnen ihre kaputten Gegenstände/Geräte reparieren. Es handelt sich hierbei um ehrenamtliche und nicht-kommerzielle Initiativen.

Reparaturinitiativen finden an öffentlich zugänglichen Orten zumindest 2 Mal pro Jahr statt. Werkzeug und Material für verschiedene Reparaturen sind vor Ort vorhanden.

Die Reparaturinitiative dient neben dem Reparieren von defekten Gegenständen und damit der Erhöhung der Lebensdauer dieser Gegenstände auch der Bewusstseinsbildung. So findet nicht nur ein wertvoller und praktischer Informations- und Wissensaustausch statt, sondern Gegenstände und die Tätigkeit der Reparatur werden neu wertgeschätzt. Die BesucherInnen erfahren, dass es eine Alternative zum Wegwerfen gibt.

Reparaturinitiativen stellen keine Konkurrenz zu kommerziellen Reparaturbetrieben dar, da die Reparaturen selbst kostenlos abgewickelt werden.

Förderantrag Reparaturinitiativen online

Reparaturdienstleistungen

Reparaturdienstleistungen dienen der Behebung von Mängeln zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Elektrogroßgeräten (z.B. Waschmaschine, Kühlschrank, Geschirrspüler, Kaffeemaschine), Elektrokleingeräten (z.B. Haushaltsgeräte wie Mixer, Föhn, Bildschirmgeräte, Computer, Mobiltelefon) und Akkumulatoren (Gerätebatterien), erhöhen damit die Lebensdauer der Geräte und wirken so der geplanten Obsoleszenz entgegen. 

ACHTUNG: Die Grazer Förderung von Reparaturdienstleistungen an Elektrogeräten inkl. Akkumulatoren ist ausgesetzt. (Stand: 17. Juli 2023). Mehr Informationen zur Bundesförderaktion unter: www.reparaturbonus.at

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