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Lustbarkeitsabgabe

Wichtig zu wissen

Abgabepflichtig sind:

  • Das Halten von Unterhaltungsspielapparaten,
  • Filmvorführungen nach dem Steiermärkischen Lichtspielgesetz 1983,
  • Erotikveranstaltungen (Stripteaseveranstaltungen, Peepshows, Videopeepshows, Table-Dancing udgl.),
  • Pratermäßige Veranstaltungen.

Veranstaltungen unterliegen auch dann der Lustbarkeitsabgabe, wenn sie im Rahmen eines Gewerbes betrieben werden.

So funktioniert es + Formular

Füllen Sie bitte das jeweilige Formular vollständig aus.

Notwendige Unterlagen

Entsprechend den Hinweisen in den einzelnen Formularen.

Fristen + Termine

Die Lustbarkeitsabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe und monatlich bis zum 15. des Folgemonates zu entrichten.

Kosten

Die Höhe der Lustbarkeitsabgabe finden Sie hier.

Bankverbindung
IBAN: AT69 1400 0862 1002 2823
BIC: BAWAATWW  

Kontakt

Abteilung für Gemeindeabgaben
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-3402
E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr - nach Terminvereinbarung

Ansprechperson

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