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Formale Anregung von Bürger:innenbeteiligung

Ist bei einem Vorhaben der Stadt Graz ...

... keine Bürger:innenbeteiligung vorgesehen, dann gibt es die Möglichkeit der formalen Anregung von Bürger:innenbeteiligung.

Anregung bedeutet, dass die Stadt Graz aufgefordert wird erneut zu prüfen, ob Bürger:innenbeteiligung beim jeweiligen Vorhaben angeboten werden kann.

Es gibt 4 Gruppen, die eine formale Anregung einbringen können:

  • Bezirksvertretung (über einen Mehrheitsbeschluss im Bezirksrat)
  • mindestens 6 Mitglieder des Gemeinderats
  • MigrantInnenbeirat (über Mehrheitsbeschluss im Migrant:innenbeirat)
  • Bürger:innen (über Quorum = Unterschriftenliste mit der notwendigen Unterschriftenanzahl je Bezirk)

Eine Anregung ist erst dann ausreichend unterstützt, wenn mindestens 2 der 4 Gruppen zum selben Vorhaben eine Anregung einbringen.

Wie wird eine ausreichend unterstützte Anregung behandelt?

  • Die Anregung wird auf der Website des Referates veröffentlicht.
  • Die Anregung wird an das zuständige Stadtsenatsmitglied und die zuständige Verwaltungsabteilung weitergeleitet.
  • Das zuständige Stadtsenatsmitglied lädt Vertreter:innen der Gruppen, die die Anregung eingebracht haben, zu einem persönlichen Termin ein.
  • Das zuständige Stadtsenatsmitglied entscheidet, ob die Anregung aufgegriffen wird oder nicht.
  • Eine schriftliche Stellungnahme über die Entscheidung wird den Anreger:innen übermittelt und auf der Website veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis:

Für die Anregung verwenden Sie bitte die Formulare, die das Referat für Bürger:innenbeteiligung auf Anfrage zur Verfügung stellt. Anregungen bringen Sie bitte beim Referat für Bürger:innenbeteiligung ein.

Für Auskünfte zur Anregung und für die Zusendung der entsprechenden Formulare wenden Sie sich bitte an:   Telefonnummer, +43 316 872-3530 oder buergerinnenbeteiligung@stadt.graz.at

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