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Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung

Wichtig zu wissen

© iStock

Diese finanzielle Qualifizierungsförderung mit bis zu 2.500 Euro für berufliche Weiterbildungen richtet sich an berufstätige Grazer:innen mit niedrigem Haushaltseinkommen.

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Warum ein „Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung“?

Eine Initiative dieser Art für den Grazer Arbeitsmarkt braucht es, weil immer mehr Menschen trotz Arbeit nicht mit dem Einkommen auskommen. Auch in Graz leben viele Frauen und Männer, die ihren Alltag finanziell oft nur schwer bewältigen können, obwohl sie in Beschäftigung stehen. Somit bietet Arbeit nicht automatisch Schutz vor Armut. Berufliche Qualifizierung bildet eine wesentliche Strategie, um dem entgegenzuwirken. Der „Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung" soll deshalb Grazer:innen dabei unterstützen, berufsbezogene Weiterbildungen wahrzunehmen.

Die Initiative „Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung" des Referats Arbeit und Beschäftigung des Sozialamtes der Stadt Graz fördert Ihre persönliche Weiterbildung bzw. Umschulung mit bis zu 2.500 Euro pro Person. Bezahlt werden damit ein Teil der Kosten oder die gesamten Kosten der Kurse, Aus- und Weiterbildungen oder Umschulungen.

Gefördert werden können: 

  • Frauen und Männer zwischen 18 und 64 Jahren
    • die erwerbstätig sind (selbstständig oder unselbstständig)
    • seit mindestens 12 Monaten ihren Wohnsitz in Graz haben 
    • über ein niedriges Haushaltseinkommen verfügen

Nicht förderbare Personen sind:

  • Schüler:innen, Lehrlinge und Student:innen
  • Bezieher:innen einer Alters- bzw. Invaliditätspension
  • Personen, die beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind, sich in Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit befinden oder eine andere Qualifizierungsförderung (beispielsweise vom Arbeitsmarktservice) erhalten
  • Arbeitslos gemeldete Personen mit geringfügigem Dienstverhältnis
  • Transitarbeitskräfte

Zudem sind von der Förderung Personen ausgeschlossen, die in einem direkten Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit Bund/Land/Gemeinden/Gemeindeverbänden sowie politischen Parteien stehen.

So funktioniert es

Stufe 1 - Erstkontakt

Unter der Telefonnummer +43 664 60177 3333 oder per E-Mail an grafo@oesb.at bekommen Sie alle wichtigen Basisinformationen. Im Rahmen eines „Quick Checks" werden die Grundvoraussetzungen abgeklärt. Erfüllen Sie die Grundvoraussetzungen, wird ein Termin für die persönliche Antragstellung vereinbart. Alternativ können Sie den Antrag - ohne persönlichen Termin - selbstständig einbringen.

Stufe 2 - Beratung und Begleitung

In dieser Stufe werden alle weiteren Voraussetzungen sowie folgende Fragen geklärt:

  • Erfülle ich die Voraussetzungen bezüglich der Einkommensgrenzen für einen Antrag?
  • Welche Weiterbildungen werden gefördert?
  • Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Das Team des Projektpartners ÖSB Consulting GmbH unterstützt Sie flexibel bei der Antragstellung und bietet bei Bedarf auch eine kostenlose Qualifizierungsberatung an.

Stufe 3 - Antragstellung

In dieser Stufe stellen Sie mittels Formular den Antrag beim Projektpartner ÖSB Consulting GmbH. Dort bekommen Sie flexible Unterstützung bei der Antragstellung. Die Antragstellung für die Qualifizierungsförderung erfolgt ausschließlich über das dafür vorgesehene Antragsformular.

Zur Berechnung des Haushaltseinkommens müssen Sie entsprechende Unterlagen/Nachweise (siehe unten) vorlegen bzw. übermitteln.

Einreichungen können elektronisch per E-Mail, aber auch postalisch oder persönlich erfolgen.

Sobald alle Nachweise erbracht und der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim ÖSB Projektteam eingereicht wurde, erfolgt der Förderentscheid innerhalb von 10 Werktagen.

Wird Ihr Antrag genehmigt, folgen Stufe 4 und 5.

Die Teilnahme an einem persönlichen Beratungsgespräch mit einer/m ÖSB-Berater:in gewährleistet nicht automatisch die Zuerkennung einer Förderung.

Was passiert, wenn mein Antrag genehmigt wird?

Stufe 4 - Besuch der Weiterbildung

Hier besuchen Sie die geförderte Bildungsmaßnahme bei einer anerkannten Bildungseinrichtung. Hinweis: Weiterbildungen, die am oder nach dem 1. Jänner 2022 begonnen haben, können rückwirkend gefördert werden.

Stufe 5 - Kontrolle und Abschluss

In der letzten Stufe wird die sachgerechte, d.h. korrekte Mittelverwendung überprüft. Der Förderprozess endet mit Übermittlung Ihrer Teilnahmebestätigung.

Symbolbild: Pizzabestellung
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Symbolbild: Holz schneiden
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Symbolbild: Drucker
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Notwendige Unterlagen

Zur Antragstellung gehören das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie die erforderlichen Anlagen.

Dies sind:

  • Kopien der Meldezettel aller Haushaltsmitglieder
  • Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins
  • Nachweis des Haushaltseinkommens

Weitere Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.

Fristen + Termine

Eine Förderung kann im Zeitraum von 1. Juli 2022 bis 4. Dezember 2023 beantragt werden.

Spätester Beginn der Weiterbildung ist der 18. Dezember 2023.

Es können nur Qualifizierungen gefördert werden, die am oder nach dem 1. Jänner 2022 begonnen haben.

Kosten: Keine

Kontakt

ÖSB Consulting GmbH
Färberplatz 1, 8010 Graz

Telefon: +43 664 60 1773333
E-Mail: grafo@oesb.at

Das Projektteam freut sich auf Ihren Anruf!

Das Projektbüro ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestelle Hauptplatz-Congress erreichbar.

Häufig gestellte Fragen

Welche Aus- und Weiterbildungen können gefördert werden?

Förderbare Aus- und Weiterbildungen bzw. Umschulungen sind alle im weitesten Sinn für den Arbeitsmarkt nutzbaren Kurse, wie z.B. die Verbesserung von Deutsch- oder Computerkenntnissen, der Abschluss einer zertifizierten Weiterbildung oder eine fachliche Spezialisierung. Diese sollen allgemein sinnvoll und verwertbar für den Arbeitsmarkt sein.

Die Qualifizierung muss im Inland, außerhalb des derzeitigen Betriebes und bei einem professionellen Bildungsträger gemacht werden. Sie darf außerdem insgesamt nicht mehr als 5.500 Euro kosten, um die Förderung bis zu 2.500 Euro dafür beziehen zu können.

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Studiengebühren
  • Qualifizierungen, zu denen der Dienstgeber/die Dienstgeberin verpflichtet ist
  • Qualifizierungen, für die üblicherweise ein anderes Förderinstrumentarium vorhanden ist (Ausschluss von Doppelförderungen)
  • Kurse mit Sport- und Freizeitcharakter
  • Führerscheine der Klassen A und B

Was bedeutet niedriges Einkommen (Haushaltseinkommen)?

Falls Ihnen als alleinstehende Person monatlich netto nicht mehr als 1.392 Euro zur Verfügung stehen bzw. als Paar nicht mehr als 2.088 Euro können Sie einen Antrag auf Qualifizierungsförderung stellen. Für jedes Kind unter 14 Jahren in Ihrem Haushalt kann ein monatlicher Betrag von 418 Euro dazugerechnet werden bzw. 696 Euro pro Kind mit 14 Jahren oder älter (Quelle: EU-SILC 2022, letzte Aktualisierung 21.04.2023).

Hinweis: Es werden sämtliche Einkommen berücksichtigt (z.B. auch Alimente-Zahlungen und sonstige Einkünfte). Ausgenommen sind die Familien- und Wohnbeihilfe.

Die Berechnung des Haushaltseinkommens erfolgt durch die ÖSB-Berater:innen.

Besteht ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung?

Nein, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Qualifizierungsförderung.

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