Ob auch eine baurechtliche Genehmigung notwendig ist, klären Sie bitte im Servicecenter ab.
Möchten Sie einen Heizstrahler an der Fassade anbringen und das Gebäude liegt in der Altstadtschutzzone? Dafür brauchen Sie:
Eine Bewilligung nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz. Erforderliche Unterlagen: Ansuchen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz bei der Bau- und Anlagenbehörde Formular auf der Homepage graz.at/baubehoerde unter Baurecht Planliche Darstellung oder Fotomontage inkl. Lageplan und Baubeschreibung (2-fach) Zustimmung des Gebäudeeigentümers
Möchten Sie freistehende Heizgeräte aufstellen? Dafür brauchen Sie:
Im Falle von gasbetriebenen Heizgeräten ist zusätzlich eine gesonderte Bewilligung beim zuständigen Betriebsanlagenreferat der Bau- und Anlagenbehörde einzuholen.
Aufstellungen sowie Zuleitungen über öffentliches Gut benötigen zusätzlich eine Abstimmung mit dem Straßenamt.
Bei Nutzung elektrisch betriebener Heizgeräte sind die Herstellervorgaben einzuhalten.