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Umweltförderung: Mehrwegbonus

Wichtig zu wissen

Am Ende eines Festes bleiben oft große Mengen Abfall zurück. Durch Verwendung von Mehrweggeschirr können bis zu 90 % der Abfälle eingespart werden! Unter dem Motto „Feste ohne Reste" unterstützt das Umweltamt der Stadt Graz Horte, Kindergärten, Schulen und Hochschulen in Graz bei der Veranstaltung nachhaltiger Feste.

Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung vom 16.11.2023

So funktioniert es + Formular

Wenn Sie Mehrweggeschirr bei einem Unternehmen bestellen, müssen die Kosten mittels Rechnung belegt und dem Antrag beigelegt werden. Rechnungen können bis 3 Monate rückwirkend ab Antragsstellung eingereicht werden.
 

GRAZER MEHRWEGBONUS

Der Grazer Mehrwegbonus kann für das gesamte Mehrweggeschirr-Sortiment, sowie für die Gastro Geschirrspüler von Verleihfirmen in Anspruch genommen werden.

  • 50 Euro Bonus für ein Hort-/Klassen-/Schulstufen- oder Kindergartengruppenfest (1x pro Schuljahr)
  • 100 Euro Bonus für ein Hort-, Schul- oder Kindergartenfest (1 x pro Schuljahr)
  • 100 Euro Bonus für Unifeste (KF, TU, KUG, FHs, Pädagogische Hochschulen) ab mind. 100 BesucherInnen bis max. 12 Veranstaltungen pro Hochschule und Studienjahr


Was ist für die Antragstellung zu beachten?

Wenn Sie Mehrweggeschirr bei der SASt GmbH - Soziale Arbeit Steiermark ausleihen, kann die Fördersumme direkt von der Rechnung abgezogen werden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall der Förderantrag im Vorhinein gestellt werden muss.

Wenn Sie Mehrweggeschirr bei einem anderen Unternehmen bestellen, müssen die Kosten mittels Rechnung belegt und dem Antrag beigelegt werden. Sie stellen den Antrag in diesem Fall im Nachhinein. Rechnungen können bis 3 Monate rückwirkend ab Antragsstellung eingereicht werden.

Förderantrag online

Geschirr, Besteck, Gläser und Becher können verschmutzt zurückgegeben werden!
 

SCHUL-MEHRWEGBECHER

Schul-Mehrwegbecher (0,2 l) können zu einem geförderten Preis bei der SASt GmbH - Soziale Arbeit Steiermark ausgeliehen werden. 

Notwendige Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung ihres Förderantrages per E-Gov nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich ist:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Vorlage der detailliert aufgeschlüsselten Rechnung inkl. Zahlungsnachweis; nicht älter als 3 Monate

Fristen + Termine

Diese Förderung ist zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 4 der ggst. Förderrichtlinie).

Rechnungen können bis zu 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden.

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

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