• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf Twitter teilen
  • Auf Facebook teilen

Crowdfunding-Förderung

Was wird gefördert?

Die Förderung kann für Kreativleistungen von Grazer Kreativen, die im Rahmen einer Crowdfunding-Aktion notwendig sind, bezogen werden. Das betrifft beispielsweise Videos zur Vorstellung des Unternehmens bzw. der Produkte, Grafik- und Designleistungen zur Umsetzung der Crowdfunding-Kampagne sowie Kommunikationsleistungen.

Nicht förderbar sind Eigenleistungen des Unternehmens, Kosten, die von Plattformen zur Verbreitung des Angebots im Internet verrechnet werden, sowie Kosten für Rechts- und Steuerberatung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der oben angeführten anrechenbaren Kosten.

Die Obergrenze der Förderung beträgt maximal 5.000 Euro

Wer kann die Förderung beziehen?

Anspruch auf die Förderung haben alle Grazer UnternehmerInnen, die innerhalb der letzten fünf Jahre ihre selbstständige Erwerbstätigkeit begonnen haben und maximal zehn MitarbeiterInnen haben.

Die FördernehmerInnen müssen in einem der folgenden Geschäftsfelder tätig sein:

- Mobilität
- Human- und Biotechnologie  
- Energie- und Umwelttechnik
- Kreativwirtschaft
 
Auch innovative Unternehmen in den Bereichen Handel, Tourismus oder Landwirtschaft können die Förderung beantragen.
 

Im Rahmen der Förderung werden die Formen „Lending based Crowdfunding“, „Equity based Crowdfunding“ und „Reward based Crowdfunding“ unterstützt. „Donation based Crowdfunding“ und, also Kampagnen, bei denen Geld geschenkt oder gespendet wird, sind nicht förderbar. Die Projekte müssen zudem über eine offizielle Crowdfunding-Plattform vorbereitet und verbreitet werden. 

 

Mögliche Plattformen sind beispielsweise:

Mag. Andreas Morianz | Tel.: +43 316 872-4820 | Mail: andreas.morianz@stadt.graz.at