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Förderung der Betreuung bei Tagesmutter/Tagesvater

Wichtig zu wissen

Der persönliche Besuch in unseren Amtsgebäuden ist nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich.

Spontane Termine sind grundsätzlich nicht möglich, der Zutritt zum Amtsgebäude wird kontrolliert.
Um sich und andere BürgerInnen zu schützen, können Termine nur einzeln wahrgenommen werden. Bitte kommen Sie allein.

Wenn Sie Kinder im Alter von 0-3 Jahren und von 6-15 Jahren haben, die von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden, gibt es eine Förderung der Stadt Graz für den monatlichen Beitrag. Die Höhe der Förderung hängt vom Familiennettoeinkommen sowie den in Anspruch genommenen Wochenstunden der Betreuung ab. Die Höhe der Förderung können Sie in der Fördertabelle einsehen.

Nähere Details zur Elternförderung bei der Betreuung durch Tagesmütter/-väter finden Sie in der Richtlinie des Gemeinderates.

So funktioniert es + Formular

  1. Füllen Sie das Formular zur Beantragung der Förderung vollständig aus.
  2. Öffnen Sie die „PDF-Ansicht" und drucken Sie das Formular aus.
  3. Kommen Sie mit dem Formular und den Einkommensunterlagen in eine der Servicestellen der Stadt Graz oder in die ABI-Servicestelle.

Notwendige Unterlagen

  • Jahreslohnzettel 2021 oder die letzten drei Gehaltszettel (bei unselbstständig Erwerbstätigen)
  • Einkommenssteuerbescheid 2021 (bei selbstständig Erwerbstätigen)
  • Arbeitslosenbezug, Kinderbetreuungsgeld, Pensionsauszahlungen, Studienbeihilfenbescheid, Mindestsicherung, Notstandshilfe etc. (bei Nicht-Erwerbstätigen)

Als Einkommensbegriff gilt das Nettoeinkommen inkl. der erhaltenen Unterhaltszahlungen für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, Provisionen und steuerpflichtigen Nebeneinkommen. Nicht zum Familieneinkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld nach dem Bundes- oder Landesgesetz, nicht regelmäßig erhaltene Überstundenbezüge, Sonderzulagen, 13. und 14. Monatsbezug sowie Unterhaltsverpflichtungen, die an nicht haushaltszugehörige Angehörige zu leisten sind.

Sind mehrere Kinder in einer flexiblen Betreuungseinrichtung, erfolgt die Rückstufung um eine Beitragsstufe.

Wenn Sie alleinerziehend sind, brauchen Sie eine einvernehmliche Unterhaltsvereinbarung. Dazu müssen beide Eltern gemeinsam in das Amt für Jugend und Familie, Kaiserfeldgasse 17, 1. Stock gehen. Vereinbaren Sie bitte Ihren Termin: Tel.: +43 316 872-3123 oder +43 316 872-3164.


Fristen + Termine: Keine

Kosten: Keine

Kontakt

Geschäftsbereich Bildungsservice
8010 Graz, Keesgasse 6
Tel: +43 316 872-7474
E-Mail: abiservice@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Persönlicher Parteienverkehr und Kund:innenkontakt ist nur nach Online-Terminbuchung möglich!

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