Wichtig zu wissen
- Unternehmer:innen, die in einer im Stadtgebiet von Graz gelegenen Betriebsstätte Dienstnehmer:innen beschäftigen, haben unter Berücksichtigung von Freibetrag (1.095 Euro) und Freigrenze (1.460 Euro), die Kommunalsteuer in Höhe von 3 % der Bruttolohnsumme zu entrichten.
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Anmeldung zur Kommunalsteuer durchzuführen.
- Die Kommunalsteuer ist eine Selbstbemessungsabgabe und bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten (gesetzliche Fälligkeit).
- Die Bankverbindung für die Überweisung der Kommunalsteuer lautet:
IBAN: AT30 1400 0862 1003 3710
BIC: BAWAATWW - Gemeindekennziffer der Stadt Graz: 60101
Fristen + Termine
Die gesetzliche Fälligkeit für die Überweisung der Kommunalsteuer ist der 15. des Folgemonats.
Der gesetzliche Abgabetermin für die Kommunalsteuer-Erklärung ist der 31. März des Folgejahres (über Finanz-Online).
Vorsicht
Die Erklärung ist auch dann abzugeben, wenn die Steuer noch nicht entrichtet ist, oder keine steuerpflichtige Lohnsumme (Leermeldung) angefallen ist.
Kosten
- Säumniszuschlag (bei verspäteter Zahlung)
- Mahngebühr (bei unterlassener Zahlung)
- Verspätungszuschlag (bei verspäteter Einreichung der Jahreserklärung)
- Verwaltungsstrafe (Verletzung einer abgabenrechtlichen Verpflichtung)
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-3402
E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at
Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr - nach Terminvereinbarung
Ansprechpersonen
Andrea Gössler
Tel.: +43 316 872-3450
E-Mail: andrea.goessler@stadt.graz.at
Mona Eichholzer
Tel.: +43 316 872-3446
E-Mail: mona.eichholzer@stadt.graz.at
Markus Toyfl
Tel.: +43 316 872-3453
E-Mail: markus.toyfl@stadt.graz.at
Neuanmeldungen
Elena Mais-Wagner
Tel.: +43 316 872-3456
E-Mail: elena.mais-wagner@stadt.graz.at